Guten Tag,
Ein Arbeitnehmer:
21 Tage Jahresurlaub in der Getränkebranche bei Pauschalgehalt ohne Überstunden! Nach Kündigung zum 31.12.09 laut DATEV ! Lohnabrechnung Ende November 09 noch 13 Urlaubstage aus dem Vorjahr 08 und 19 Tage Resturlaub 09, den man natürlich bis zum Ende der Kündigungsfrist 1.4.10 nehmen wollte. Laut Arbeitgeber aber angeblich laut seiner Berechnung (selbstgebasteltes Excell)??? noch 0,5 Tage Resturlaub. Art/Weise/Korrektheit der Berechnung Arbeitsstunden und Urlaub ist in diesem kleinerem Privatunternehmen schwerlich nachvollziehbar!!!
Was ist nun verbindlich. Denke mal DATEV-Angaben - Ansonsten würde man noch massiv Urlaubsgeld schulden Das wird sicher ein Streitfall werden und vieleicht hat jemand Rat/Ahnung? MfG FM
Man ist ja ein zu netter Mitarbeiter, aber Urlaub auf nahezu 0 runterrechnen - hier hört der Spass auf.
1.) Überschlagsmässig nach eigener Rechnung MINDESTENS noch 10 Tage am 31.12.09
2.) Nach Mitteilung AG noch 0,5 Tage am 31.12.09
ABER: Laut monatlich fortgeschriebenem DATEV Lohnauszug ( 6 Tage aus 2008 Anspruch rechtlich verfallen=verschenkt) hat man noch 19 Tage Resturlaub zum 31.12.09 (wobei der nichtgenommene Urlaub 2008 mit übernommen wurde!!!)
Wenn es hart auf hart kommt, gehe ich mal davon aus, dass die DATEV Zahlen verbindlich sind und NICHT unbelegbare Berechnungen des AG, die davon entsprend zu seinen Gunsten abweichen. MfG FM