Streit wegen Arbeitszeiten - wer muß kündigen

Hallo, ich habe eine Frage und ich hoffe, es kann mir jemand helfen. Es gibt folgende Situation:

Ich kann nur an bestimmten Tagen zu bestimmten Zeiten arbeiten, da wir ein Kind im KIGA haben. Mein Mann arbeitet selbst voll. Als ich im Nov. 09 nach meiner Elternzeit wieder eingestellt wurde, habe ich mich mit dem Chef auch darauf geeinigt und alles lief gut. Nun haben wir einen neuen Chef, und der meint, ich müßte als TZ Angestellte flexibler sein und wenn das nicht geht, müßte ich mir am Ende was anderes suchen. Meine Frage nun dazu, wenn ich nicht so arbeiten kann wie er will, muß ich dann kündigen oder er mir? Ich gehöre der Firma seit 11 1/2 Jahren an und habe 8 davon in Vollzeit gearbeitet.

Vielen Dank für ernstgemeinte Antworten!

Nizza

Hallo Nizza,
das kommt darauf an, was zu den Arbeitszeiten schriftlich (vielleicht in deinem Teilzeitantrag nach der Elternzeit) oder mündlich vereinbart worden ist. Und letztendlich, was du davon nachweisen kannst.

Wenn dein aktueller Chef jetzt anweist, du sollst dann und dann da sein, und das sind Zeiten, zu denen du nicht kannst, wirst du vermutlich um den Anwalt nicht herumkommen.

Viel Glück
Kerstin

Hallo,
es sieht danach aus, dass Ihr neuer Chef Sie loswerden möchte. Haben Sie einen neuen Vertrag oder eine Zusatzvereinbarung für die Teilzeitstelle bekommen? Falls nicht, versuchen Sie von Ihrem alten Chef eine schriftliche Bestätigung zu bekommen.
Ich würde an Ihrer Stelle weitermachen wie bisher. Wenn, dann soll er Sie kündigen. Falls er mit „unerlaubten“ Mitteln versucht, Sie unter Druck zu setzen, bleibt kein anderer Weg, als zum Rechtsanwalt zu gehen. Lassen Sie sich nicht gefallen.

Viel Erfolg
To Van

Hallo,
nur NICHT ! selber kündigen. Das kann auch Probleme beim Arbeitsamt mit sich bringen. Sperrzeit usw.
Wenn Dein Chef das nicht akzeptiert kann er Dich ja kündigen oder Änderungskündigung der Arbeitszeit usw.
Wenn er Dich kündigt und in Eurer Fa. mehr als 10 Mitarbeiter sind, und Du gegen diese Kündigung klagst, dann muß ner die Sozialauswahl begründen und Dir ggf. eine Abfindung zahlen.
MFG
Marcjue

Hi,
dein Chef ist dir weisungsbefugt.
Eine Freundin von mir hatte ein ähnliches Problem (sie sollte nach der Elternzeit nur 6 Monate Teilzeit bekommen und dann Vollzeit arbeiten) und ist damit auf den Betriebsrat zugegangen.
Der Betrieb kann dir glaub ich Teilzeit veweigern bzw. dich so einsetzen wie es betriebsbedingt notwendig ist.
Er muss aber wohlwollend deine Familiensituation berücksichten.

Wenn es hart auf hart kommt, lass den Arbeitgeber kündigen. Bei einer Eigenkündigung wird dich das Arbeitsamt sperren.

Hallo und vielen Dank für Eure Antworten! Ich habe einen Vertrag über die monatl. Zeit aber nicht über die Aufteilung. Die war mündlich, ich habe nur einen Jahreskalender abgegeben für 2010. Dazu kommt noch, das ich in einer ganz anderen Abteilung arbeiten sollte, da wären die Zeiten auch kein Problem gewesen und irgendwie in eine andere " gedrängt " wurde. Und dort gibts jetzt Ärger.

viele Grüße
Nizza

Hallo,
zunächst einmal müssen Sie nicht kündigen. Die Frage ist was steht in Ihrem Arbeitsvertrag? Haben Sie schriftlich, wie Ihre Arbeitszeit aussieht?
Gibt es in diesem Betrieb Betriebsvereinbarungen über z.B. flexible Arbeitszeit, oder
Gleitzeit? Was versteht Ihr Chef unter flexibel? Sollen Sie, je nach Arbeitsaufkommen zu verschiedenen Zeiten anfangen bzw. aufhören?
Ich würde jedenfalls nicht kündigen, da es dann seitens der Agentur für Arbeit zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes von drei Monaten kommen kann, wahrscheinlich wird. Das gilt auch für einen Aufhebungsvertrag. Also immer kündigen lassen.
Sie können sich bei der Agentur für Arbeit (Leistungsabteilung) über eine Sperre informieren. Kontaktieren Sie jetzt erst einmal sofort Ihren Betriebsrat bzw. die Verwaltungsstelle der zuständigen Gewerkschaft. Falls es keinen Betriebsrat gibt,
nehmen Sie sich, wenn möglich, einen Anwalt für Arbeitsrecht.

mit freundlichem Gruß

Uwe H.

Guten Abend,
Du bist wieder so eingestellt worden.
Wenn aber Kündigung, dann von ihm aus !!!
Aber mit welchem Recht?
Bei eigener Kündigung Sperre vom Arbeitslosengeld drei
Monate.
Einen schönen Feierabend,
Oliver

Hallo Nizza,

ich würde nicht selbst kündigen, sondern einen fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und mir helfen lassen, wenn der neue Chef nicht einlenkt. Nach meiner beurteilung ist die rechtslage so:

  1. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Arbeitszeiten bestimmen und auch ändern, aber nicht nach Belieben.

  2. Er muss dabei auf die Belange und Interessen der Arbeitnehmer Rücksicht nehmen, z.b. zeitliche Verhinderung wegen der Kinderbetreuung.

  3. Nur wenn betriebliche Gründe überwiegen, darf er die Arbeitszeiten so entgegen Deinen zeitlichen Möglichkeiten festlegen. Die Gründe müssen schon gewichtig sein. Allein der Wunsch nach Flexibilität reicht nicht.

  4. Will der Arbeitgeber generell flexible Arbeitszeiten, geht das ohnehin nur bei entsprechender vereinbarung und unter Einhaltung bestimmter zeitlicher Vorgaben (mindestens 4 Tage vorher die Zeiten bekannt geben).

  5. Die Vereinbarung mnit dem vorherigen Chef ist im Zweifel weiterhin verbindliche. Sie kann möglicherweise nur vom Arbeitgeber per Änderungskündigung verändert werden. Dafür ist aber eine genaue Bewertung der Vereinbarung und deren Verbindlichkeit erforderlich. Deshalb am besten anwaltlicher Rat.

Viel Glück und Erfolg und nicht unterkriegen lassen.

Hallo,

die Frage beantworte ich mit einem klaren „Nein“ zwecks selbst kündigen. Grundsätzlich sollte man nicht selbst kündigen. Der neue Chef sollte auch mit einer mündlichen Ansage wie dieser überlegt und vorsichtig umgehen. Eine Änderung des Vertrages wäre möglich (Änderungskündigung) von Seiten des Arbeitgebers. Grundsätzlich alles schrftlich und nie sofort etwas unterschreiben sondern in Ruhe mit nehmen und zu Hause prüfen notfalls rechtlich prüfen lassen. Hierzu nur ein Hinweis „Nicht einschüchtern lassen“.

mfg
I. Fischer

Hallo an alle und nochmals vielen Dank für die Antworten. Ich werde morgen nochmal mit ihm reden und im erklären, das ich seit meiner TZ sehr wohl auch flexibel war wenn es die Situation erforderte. Es wird jetzt eine Weile ausprobiert mit einer neuen Planung und in wie weit ich damit klar komme ( bis jetzt gibt es nur wenig Änderung ) und dann werden wir sehen. Ich werde nicht selbst kündigen, zumal mir sicher auch eine Abfindung zusteht. Was mir jetzt noch Kopfzerbrechen bereitet ist, wenn sich die Zeiten der Kinderbetreuung ändern und ich mit ihm darüber reden muß, hat er dann Recht wenn ich gehen muß???

DAnke und viele Grüße
Nizza

Hallo,
die Frage kann pauschal so nicht beantwortet werden. TZ Vertrag ist nicht gleich TZ Vertrag allgemein. Der Arbeitsvertrag sollte in dem Fall geprüft werden was ich nur empfehlen kann. Von daher kann auf die zweite Frage nicht einfach mit „ja“ oder „Nein“ geantwortet werden.

Viele Grüße
I. Fischer

Erst einmal: Nichts überstürzen!!!

  1. Frage: Gibt es bei Dir einen Betriebsrat?
  2. Frage: Wurde die Einigung/Vereinbarung mit Deinem früheren Chef schriftlich abgeschlossen (oder unter Zeugen)? Hast Du so etwas wie einen Dienstplan?

hallo, dafür ist entscheidend, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Daher musst du zuerst prüfen, ob in deinem Arbeitsvertrag die Arbeitszeit in Hinblick auf Beginn/Ende/Flexibilität geregelt ist. Evtl. auch in einer Zusatzvereinbarung. Regelt der Vertrag z. B. nur die Wochenstunde ohne eine Aussage zur Verteilung der Stunden auf die einzelnen Tage der Woche gemacht und auch nichts von variabel oder flexibel erwähnt, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich die Wochewnarbeitszeit gleichmäßig auf die im Betrieb übliche Wochenarbeitszeit verteilt, nur eben im reduzierten Umfang. Also z. B. wenn du einen 20-Stunden-Woche-Vertrag hast und in dem Betrieb wird Vollzeit 40 Stunden (8 Stunden an 5 Tagen gearbeitet, dann wäre deine Arbeitszeit eben die um 50 % reduzierte, also 4 Stunden an je 5 Tagen. Natürlich kann man auch mündliche Vereinbarungen treffen.
So und nun kommt das zweite. Jeder Vertrag kann natürlich gekündigt/geändert werden. Also wenn dein gültiger Arbeisvertrag deine von dir gewünschte Arbeitszeit regelt und dein Arbeitgeber will das ändern, dann muss er mit dir eine entsprechende Vereinbarung machen und wenn du das nicht willst, muss er dir kündigen.