Streit wegen heckenschnitt

hallo, wir wohnen auf einem dorf und haben an unsere grenze eine hecke bepflanzt, die gerade mal 1,20m hoch ist doch bis 1,50m darf sie goß werden. wir wohnen an der straße deswegen wollen wir sie auf 1,30m wachsen lassen. nun unsere frage: es regt sich nur 1 nachbar über unsere hecke auf weil er angeblich nicht sehen wüde wenn ein fahrzeug kommt. meine frau ist geade mal 1,59m groß und hat auch einen blick wenn autos kommen. wie groß dürfen wir unsere hecke werden lassen?

hallo, meines wissens nach darf die hecke die höhe von 1,50m nicht überschreiten.wichtig ist natürlich das man regelmäßig darauf achtet, die hecke an den seiten zu nachzuschneiden.die grenze zum weg hin sind die kantensteine(wenn vorhanden) oder die kante der gehwegpflaster.ich hoffe ich konnte helfen.simone

Antwort: Normalerweise sind Begrenzungen (Hecke oder Zäune etc. ) bis 1,8 m zulässig. Bitte Gemeinde befragen. Wenn die Hecke nicht an des Nachbarns Grunstück grenzt, kann es dem doch gleich sein.
Da die Hecke lt. eurer Aussage zur Straße grenzt, sind die Vorschriften der Gemeinde zu beachten. Sollte sich eine Ausfahrt zur Straße in dem Bereich befinden, muß die Hecke im Ausfahrtbereich so niedrig geschnitten werden, daß aus dem Auto die Straße einsehbar ist.
Einigt euch mit dem Nachbarn, bzw. redet doch mit ihm.