Vor kurzem hat ein Freund ein sozialkritisches Sachbuch herausgebracht. Danach hat er natürlich auch zahlreiche Leserbriefe und Leser-Mails bekommen, in denen die Verfasser ihre Meinung und ihre Analysen zu dem Buch geäußert haben. In solchen Briefen und Mails wurde einzig und allein über den Inhalt des Buches gesprochen und über keine anderen Themen, wie zum Beispiel persönliche vertrauliche Informationen. Den Verfassern dieser Briefe und Mails war bereits im Vorfeld bekannt, dass solche Leserbriefe hin und wieder auf der Website des Buchautors namentlich veröffentlicht wurden.
Jetzt, einige Wochen später, meldet sich einer dieser Leserbrief-Verfasser, dessen Leserbrief auf dieser Website veröffentlicht ist, und meint, sein Text müsse sofort entfernt werden, da es sich um eine vertrauliche Mitteilung gehandelt habe und er wolle dagegen klagen. Einen solchen Hinweis auf Vertraulichkeit hat es in seiner Mail nicht mit einem einzigen Wort gegeben, im Gegenteil er sagt, er freue sich, „zu einer Diskussion für Interessierte beitragen zu dürfen“.
Wie sollte sich der Buch- und Websitenautor nun verhalten? Schließlich gibt es doch so etwas wie Redaktionspost. Wochenzeitschriften wie Spiegel und Focus bekommen täglich unzählige Leserbriefe ins Haus geflattert, von denen Auszüge auch gerne mal in der Rubrik „Leserbriefe“ abgedruckt werden. Da kann doch später nicht jeder Verfasser kommen und sagen, dass es sich um einen vertraulichen Brief gehandelt habe und dass er jetzt Schadenersatz fordert.
Soll der Buch- und Website-Autor diesen Brief sofort löschen? Damit würde er ja dem Leserbrief-Verfasser indirekt Recht geben, dass er diesen Text unerlaubt abgebildet hat.
Kannst Du mir vielleicht sagen, wie die Rechtslage steht? Falls nicht, vielleicht kennst Du eine gute Webadresse zu diesem Thema?
Mit freundlichen Grüßen
Frank