Streit wegen Leserbrief

Vor kurzem hat ein Freund ein sozialkritisches Sachbuch herausgebracht. Danach hat er natürlich auch zahlreiche Leserbriefe und Leser-Mails bekommen, in denen die Verfasser ihre Meinung und ihre Analysen zu dem Buch geäußert haben. In solchen Briefen und Mails wurde einzig und allein über den Inhalt des Buches gesprochen und über keine anderen Themen, wie zum Beispiel persönliche vertrauliche Informationen. Den Verfassern dieser Briefe und Mails war bereits im Vorfeld bekannt, dass solche Leserbriefe hin und wieder auf der Website des Buchautors namentlich veröffentlicht wurden.

Jetzt, einige Wochen später, meldet sich einer dieser Leserbrief-Verfasser, dessen Leserbrief auf dieser Website veröffentlicht ist, und meint, sein Text müsse sofort entfernt werden, da es sich um eine vertrauliche Mitteilung gehandelt habe und er wolle dagegen klagen. Einen solchen Hinweis auf Vertraulichkeit hat es in seiner Mail nicht mit einem einzigen Wort gegeben, im Gegenteil er sagt, er freue sich, „zu einer Diskussion für Interessierte beitragen zu dürfen“.

Wie sollte sich der Buch- und Websitenautor nun verhalten? Schließlich gibt es doch so etwas wie Redaktionspost. Wochenzeitschriften wie Spiegel und Focus bekommen täglich unzählige Leserbriefe ins Haus geflattert, von denen Auszüge auch gerne mal in der Rubrik „Leserbriefe“ abgedruckt werden. Da kann doch später nicht jeder Verfasser kommen und sagen, dass es sich um einen vertraulichen Brief gehandelt habe und dass er jetzt Schadenersatz fordert.

Soll der Buch- und Website-Autor diesen Brief sofort löschen? Damit würde er ja dem Leserbrief-Verfasser indirekt Recht geben, dass er diesen Text unerlaubt abgebildet hat.

Kannst Du mir vielleicht sagen, wie die Rechtslage steht? Falls nicht, vielleicht kennst Du eine gute Webadresse zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen
Frank

Hallo,

rechtliche Anfragen dürfen bei w-w-w nicht beantwortet werden. Wende dich bitte an einen Anwalt oder stell deine Frage im Rechtsbrett unter Beachtung der dortigen Brettbeschreibung.

Gruß
Cess

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/3/1129

Leider bin ich in dem Bereich nicht kompetent. Aber folgende Forumsdiskussion ist vielleicht hilfreich und die Webseite bzw. das Forum an sich auch:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=194905

Beste Grüße,

Jens Reineking

Hallo,
es wäre albern, dass der Verfasser des strittigen Leserbriefes wegen der Veröffentlichung seines Briefes auf besagter Web-Seite klagen will!

Der „bedrohte“ Buchautor kann doch einfach den Namen des Verfassers unter dessen Leserbriefes weglassen, dann ist doch alles gut. Was soll denn das Theater?

Gruß, H.-G. M.

Bei den von Ihnen beschriebenen Briefen handelt es sich meines Erachtens nach nicht um Leserbriefe im pressemäßigen Sinne, bei denen der Leser den Brief an die Redaktion schreibt und dabei erwartet, dass der Brief veröffentlicht wird. Bei den von Ihnen beschriebenen Briefen handelt es sich um Zuschriften an den Autor. Der Verfasser eines solchen Briefes muss zwar möglicherweise davon ausgehen, dass sein Brief auch vom Empfänger einem Dritten zur Lektüre vorgelegt wird, aber eine Veröffentlichung - auch im internet - ist meines Erachtens grenzwertig. Ich würde, um des lieben Friedens willen, den strittigen Brief aus dem Internet entfernen und ihn auch sonst nicht weiter verbreiten. Ich würde das nicht als Schuldeingeständnis werten und auch gegenüber dem Leser kommunizieren, dass die Entfernung aus dem Internet als goodwill erfolgt und nicht als Schuldanerkenntnis. Ansonsten müsste man es juristisch klären, ich denke - ganz persönlich - dass eine anonymisierte Veröffentlichung - also ohne den Namen des Urhebers - wahrscheinlich machbar wäre. Aber das ist meine persönliche Auffassung und nicht juristisch abgesichert.

Hallo Frank,

ich bin weder Rechtsexperte noch Jurist. Ich antworte aus Sicht der PR (Öffentlichkeitsarbeit).

Wenn dieser „Leserbriefschreiber“ seine Meinung ändert und nicht mehr veröffentlicht werden möchte oder wenn er meint, er sei missverstanden worden und hat nie eingewilligt, dann würde ich als Websiteherausgeber das jetzt akzeptieren und den Leserbriefausschnitt löschen.

Natürlich mit dem Hinweis, dass ich der Meinung bin, dass er eben nicht ohne Einwilligung veröffentlicht wurde, ich aber aus Kulanz akzeptiere, dass der „Leserbriefschreiber“ seine Meinung geändert hat oder er missverstanden wurde. Falls er mit weiteren „juristischen“ Formulierungen kommt, würde ich den Hinweis ergänzen, dass dies keinerlei Eingeständnis bedeutet und selbstverständlich keinerlei Schadensersatzansprüche o.ä. nach sich ziehen wird (dies Thema würde ich nur ansprechen, wenn der Leserbriefschreiber dies ausdrücklich selbst verlangt/anspricht).

Hintergrund: Ich glaube nicht, dass man in diesem Fall von einem „Zeitungsprivileg“ o. ä. ausgehen kann. Ich denke, es ist auch legitim, wenn jemand Meinungen zu Büchern o. ä. zurückziehen möchte. Als Websiteverantwortlicher steht man besser da, wenn man großmütig auf die Bitte eingeht, ohne sich juristisch aus dem Fenster zu hängen. Auch eine Entschuldigung kann sicher manches entkrampfen.

Textvorschlag: „Es tut uns leid, dass es hier zu einem Missverständnis kam. In unserer Mail/Veröffentlichung/Webseite (im Abschnitt xxx) weisen wir deutlich darauf hin, dass wir Ausschnitte aus Leserbriefen veröffentlichen, und in den xx.Bedingungen schreiben wir, dass wir das Einverständnis der Einsender voraussetzen. Das Einsenden werten wir als eindeutige Willenserklärung des Einverständnisses zur Veröffentlichung. Deshalb sind wir davon ausgegangen, dass das auch bei Ihnen gilt. Sie haben jetzt klargestellt, dass Sie keine Veröffentlichung wünschen.
Selbstverständlich haben wir jetzt aus Kulanz Ihren Text gerne gelöscht.“
… oder so ähnlich.

Sicherheitshalber kann ein Rat von einem Juristen, der auf Presserecht und Internetrecht spezialisiert ist, natürlich auch nicht schaden.

Viel Erfolg!
Tatja Stülten

Hallo Frank, wenn jemand darum bittet, seinen Text zu löschen, würde ich das sofort tun.

Zur Rechtslage kann ich dir nur die Website www.akademie.de empfehlen - da findest du einiges zum Urheberrecht etc.

Schönen Gruß
Brian Janßen

Danke an alle, die uns so gute Antworten gegeben haben!
Frank & Björn

Halo zusammen,

wenn die email des Betroffenen eindeutig als Leserbrief gekennzeichnet war, muss von der Person, die diesen schreibt, in Kauf genommen werden, dass der Inhalt veröfentlicht wird. Dies ist das Wesen des Leserbriefes. Gleichwohl kann der Betroffene darum bitten (verlangen weiß ich jurisrtisch nicht), dass seine Zeilen gelöscht werden. Da sich aber ein Dialog entspinnen sollte, verstehe ich das Ansinnen des Schreibers nicht. Möglicherweise hat er nicht mit einem solchen Echo gerechnet. Es muss hier also unterschieden werden, ob dei email PERSÖNLICH an den Autor ging und die Veröffentlichung ohne Erlaubis erfolgte oder eben im Sinne des Leserbriefes.

Juristischen Rat kann ich leider nicht geben. Heirfür bitte einen Fachmann konsultieren. Vielleicht sollte man den Leserbriefschreiber aber etwas zappeln lassen, wenn er unbedacht etwas (Provozierendes?)schrieb, bevor man es gutmütig löscht.

Beste Grüße
Laurence

Hallo Björn oder Frank oder wie immer Du heißt,

ich würde die Sache mit folgendem Gedanken behandeln: Lohnt es sich, länger als 30 Sekunden über die Gründe des Leserbriefschreibers nachzudenken? Antwort: Nein. Wenn er nicht will, dass sein Schreiben öffentlich erscheint, löscht Ihr es halt. Ist doch egal für Euch, wenn ich Dich richtig verstanden habe, äußern sich doch noch mehr Leute. Ich denke nicht, dass sich der Gang zum Regal mit den Gesetzestexten lohnt.

Wie sacht man bei uns: Dann hat die liebe Seele Ruh.

Gut is.

Grüße von Mira

Hallo Björn,

rechtlich kenne ich mich da nicht aus. Ich würde aber den Brief einfach so schnell wie möglich von der Seite nehmen, damit kein Grund zum Klagen (im Wortsinne) mehr besteht. Ob das dann ein Schuldeingeständnis ist … naja, glaube ich nicht. Wenn jemand sich beschwert, auch ungerechtfertigt, dann soll man ihm seinen Willen lassen. Kommt es zum Rechtsstreit (was ich dann nicht glaube), kann er auf den fehlenden Hinweis auf die Vertraulichkeit pochen.

Ich denke, es wäre souverän, die Geste: wegnehmen, was stört. Dann ist er aus dem Schneider.

Gruß! Gerriet

Hallo Frank,

ich kann Dir leider nicht sagen, wie die Rechtslage ist. Das kann aber bestimmt der Justiziar beim Deutschen Journalistenverband (www.djv.de). Kostet auch nix.

Ich meine, einfach löschen und gut is.

Mit freundlichem Gruß

Jens

Hallo Frank,

das ist in der Tat eher eine Frage für einen Anwalt mit spezialisierung Presserecht.
Aus meiner langjährigen Praxis als Redakteur in verantwortlicher Position gebe ich
Dir aber den simplen Rat: Lösch das Ding und gut ist. Es gibt immer solche Leute
und wenn der Diskussionsbeitrag nicht eminent wichtig ist, würde ich damit das
Thema beenden. Don’t feed the troll. Wenn Du einen Tipp für einen guten Anwalt
brauchen solltest, dennoch: meld Dich.

Grüße!
martin