Guten Tag rechtschaffene Rechtswissende!
Wenn ein Mann von Mitte 50 des Abends an der Theke mit Tränen erzählt, ihm gehe das Schicksal seiner Mutter (knapp 90, demenzkrank, aber noch keine bedeutsamen Ausraster wie Verwirrtheit, Weglaufen und Nichterkennen Angehöriger) so an die Nieren, dass er es selbst nicht immer verkrafte, sie zu betreuen, kann einem das schon leid tun. Wenn er dann weiter berichtet, dass er seine vorliegende Betreuungsvollmacht, die dem Amtsgericht auch vorliege, nach bestem Wissen und Gewissen ausführe, klingt das ja schon wieder besser. Nur dann seien da ja auch die Momente, in denen man als pflegender Angehöriger auch selbst nicht mehr könnte und eine Pause bräuchte.
Davon hat man ja öfter schon gehört, dass die Pflege Angehöriger, selbst wenn eine Pflegestufe vorliege, ein hartes Geschäft sei. Und dass das gerade die Pflegenden auch ab und an in Depressionen führen mag. Aber dann war von dem Mann, nennen wir ihn Horst-Dieter, der wahre Grund seiner Traurigkeit und gleichzeitig Enttäuschung und Verärgerung zu vernehmen: Er fühle sich nämlich im Stich gelassen von seiner älteren Schwester, die ebenfalls ab und an für die Mutter sorge. Jedoch würde sie ihn immer noch als kleinen Bruder behandeln, obwohl deutlich vereinbart sei, dass er für die Regelung der Finanzen zuständig sein solle. Das hätte nämlich zuvor nicht so gut geklappt, doch trotzdem würde die Schwester sämtliche Briefe der Mutter aufreißen und auch auf das Konto blicken.
Da die Schwester Horst-Dieters allerdings auch genug zu tun hätte mit ihrem kränklichen Mann, sei sie gar nicht in der Lage, das gesamte Geschehen einzuordnen. Und an der Stelle kam der nette Mann endlich auf den Punkt und meinte, die Schwester hätte ihm das Amtsgericht auf den Hals gehetzt und eine gesetzlich Betreuung angeraten. Nun müsse er sich rechtfertigen und bangen, seine noch selbständig lebende, aber von netten Nachbarn umsorgte Mutter an irgendeinen unredlichen Zeitgenossen zu verlieren, ohne weiter in ihrem Sinne handeln zu können.
Eigentlich müsste da doch etwas zu machen sein. Für einen Anwalt fehle dem derzeit Erwerbslosen offensichtlich das nötige Geld. Allerdings müsse doch auch berücksichtigt werden, dass er die Wünsche seiner Mutter – weitestgehend – erfülle. Normalerweise gehöre der Schwester auch ein Tritt in den Allerwertesten, weil sie wahrscheinlich nicht wisse, welche Folgen eine gesetzliche Betreuung haben könne. Und die Schwester hätte die Mutter längst im Pflegeheim untergebracht. Nur was wäre zu tun?
Liebe Grüße und danke für alle Antworten
Willem