Darf ein Nachbar überhängende Äste und Zweige ohne vorher zu fragen abschneiden und dann die abgeschnittenen Äste auf das andere Grundstück werfen, oder muß er vorher fragen und die Äste dann selbst entsorgen.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Darf ein Nachbar überhängende Äste und Zweige ohne vorher zu fragen abschneiden und dann die abgeschnittenen Äste auf das andere Grundstück werfen, oder muß er vorher fragen und die Äste dann selbst entsorgen.
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Überhängende Äste darf der Nachbar abschneiden oder sogar eine Firma beauftragen deren Kosten dann der Baumbesitzer tragen muss, dass aber nur wenn der geschädigte Nachbar dem Baumbesitzer eine Frist gesetzt hat und er dieser nicht nachgekommen ist.
Die Entsorgung des Schnittgutes obliegt dem ausführenden. Sprich wenn Mr. B die Äste schneidet weil Mrs. A´s Baum über den Zaun gewachsen ist, muss B die Äste entsorgen, dabei natürlich nicht in Nachbars Garten.
Obst das übrigens über den Zaun wächst, gehört dem Baumbesitzer, nur wenn es Fallobst ist, wechselt es den Besitzer.