Streitfall: privater Online-Verkauf über Kleinanzeigen

Guten Tag werte Extperten,
ich habe meine „Kategorie“ bei keinem der gängigen Online-Portale für Rechtsfragen gefunden.
Ich habe ein gebrauchtes, neuwertiges Mainboard bei Kleinanzeigen.de verkauft.
12 Tage später meldet der Käufer ein Problem. Wir versuchen das Problem gemeinsam zu lösen jedoch ist ersichtlich, dass er an einer Möglichen Lösung seines Anwender-Fehlers nicht interessiert ist. Er möchte das Gerät zurück geben.
Da mir direkt mit einem Paypal-Konflikt gedroht wird und viele wissen wie empfindlich Paypal manchmal bei der Bewertung des entsprechenden Kontos reagiert stimme ich zu, obwohl kein Defekt am Gerät vorliegt.
Nach Erhalt der Rücksendebestätigung mache ich wie besprochen seine Paypal-Transaktion rückgängig. Tage später erhalte ich das Gerät zurück.
Das Gerät ist aufgrund unsachgemäßer Behandlung beschädigt.
Leider besitze ich derzeit keinen geeigneten Prozessor mehr um das Gerät auf Funktion zu prüfen. Ich spreche den Käufer auf die Beschädigungen an die einem Wertverlust von 50-80% des Kaufpreises entsprechen. Dieser bietet mir einen Ausgleich des Wertverlustet in Höhe von 12% an.
Ich habe bereits an mehreren Stellen versucht, rechtliche Schritte einzuleiten. Paypal weist jegliche Verantwortung zurück, da es keine Transaktion mehr gibt, die Rückgängig gemacht werden könnte - schliesslich bin ich der Verkäufer und kann nach Widerruf keine Forderungen mehr stellen. Kleinanzeigen.de bietet lediglich Optionen für Verkäufer, die kein Geld erhalten haben oder Käufer die keine oder beschädigte Ware erhalten haben - beides ist hier nicht zutreffend.
Ich habe auf Empfehlung seitens Kleinanzeigen.de eine Anzeige bei der Polizei gestellt. Diese sieht von einer Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab da hierfür ein nachweisbarer Vorsatz notwendig wäre - was nicht der Fall ist. Ich unterstelle dem Käufer keinen Vorsatz, selbst wenn - könnte ichs nicht beweisen. Mein Ziel kann es nur sein, entweder einen angemessenen Ausgleich des Wertverlustes zu erwirken oder den „Rücktritt vom Kauf“ zu widerrufen.
Da ich keinen „festen Anwalt habe“ und diesen auch nicht bezahlen könnte suche ich nun Rat.
Die vordefinierten Themenbereiche verschiedener Online-Beratungsstellen haben leider auch nichts was meiner Situation entsprechen würden.

Vielen Dank für jede Hilfe
Willem

kennst du das Sprichwort :

Ein Spatz in der Hand ist besser als eine Taube auf dem Dach

der Spatz ist das Angebot 12 % Schadenersatz zu zahlen - seltsame Summe übrigens, aber vermutlich war es ein angebotener Festbetrag den du in Prozent umgerechnet hast ?
Nimm es an, alles andere bringt außer Kosten und Ärger nichts.

MfG
duck313

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Hallo,

ich kann mich Duck nur anschließen.
Du hast leider keinerlei Hebel in dieser Situation.

Gruß,
Steve

Ich dacht mir, Preise seien nicht notwendig. Das Sprichwort … im Prinzip hast du damit recht.
Das Board wurde gebraucht neuwertig für 160 Euro verkauft.
Nachdem ich das Teil zurück bekam, sind die Masse-Kontaktflächen (Schrauben zur Fixierung des Boards am Gehäuse) weitestgehend abgetragen, an 2 Löchern fehlt sogar Material von der Platine. Es sieht aus als hätte man das Board gewaltsam mit einem Schlagschrauber und selbstsichernde Unterlagscheiben festgezogen …
Wärmeleitpaste ist am und um den Sockel herum verschmiert. Grobe Fussel befinden sich zwischen den Pins im CPU-Sockel (also UNTER der CPU und das schafft man nur mit Druckluft) und eine Reinigung im Bereich der extrem empfindlichen Pins ist bestenfalls riskant. Insgesamt ist das Board total verstaubt und verdreckt aber eine oberflächliche Reinigung hätte ich garnicht erst angemeldet.
Einige der Schäden sind jedoch direkt auf den ersten Blick erkennbar und irreparabel.
Ich würde für das Gerät nicht mehr mal die Hälfte bezahlen da es nun alt und übel gebraucht aussieht.
Aus meiner Sicht entspricht das einer Wertminderung von mindestens 100,- Euro, angeboten wurden mir 20,- (daher die 12% - genauer 12,5%) was der Minderung durch die verursachten Schäden nicht gerecht wird.

Davon abgesehen muss ich wieder eine CPU besorgen um das Ding zu testen ob’s überhaupt noch läuft. So wie damit offensichtlich umgegangen wurde kann ich das nicht mehr versichern was für einen erneuten Verkauf an einen Nutzer, der mit Windowsproblemen besser umzugehen weiss aber notwendig wäre.

VG Willem

Das liest sich so, als würde hier getrickst, um Windows 11 zum Laufen zu bringen?

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Hallo,

du hattest es als neuwertig verkauft.
Wo kommt dann innerhalb von 12 Tagen der Dreck her?
Du hast es vor dem Versand nicht einmal fotografiert?
Damit hätte man den unsachgemäßen Einbau beweisen können.
Ist es überhaupt dein Board?
Egal wie. Ich sage nur ‚Lehrgeld‘.

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Keineswegs. Das Board trägt den Z590 Chipsatz und ist mit der 11. Generation Intel Core CPUs voll Win 11 tauglich.
Ich hatte win11 schon ne Weile drauf, war aber mit dem neuen Sicherheitsportal extrem unzufrieden aber davon abgesehen liefs gut - kein Getrickse.

Bernd54
Ja, das Board wurde als neuwertig verkauft, weil es das auch war. Natürlich gibts genug Bilder - die brauchte ich ja schon für die Kleinanzeigen-Anzeige - alles gesichert.
Ich möchte dem Käufer nichts öffentlich unterstellen aber wir beide wissen wo der Dreck her gekommen sein kann. Woher nimmst du das Wissen, das Gerät sei vor dem Versand nicht fotografiert worden? Es gibt Bilder vor meinem Versand und ebenfalls nach seinem Rückversand - vom Öffnen des Paketes habe ich sogar ein Video …
Da mir das Verhalten und die Argumentation des Käufers seit Beginn seiner Reklamation bestenfalls suspekt vorkam, versuchte ich mich hier gegen alles abzusichern.
Zu diesem Zeitpunkt wusste ich aber nicht, dass grob fahrlässige Sachbeschädigung ohne nachweisbaren Vorsatz kein Bestand einer Straftat sein kann. Aber es wird wohl so sein wie du sagst … „Lehrgeld“ … dann gibts ab sofort halt tatsächlich strikt keine Rücknahmen mehr (aka gekauft wie gesehen oder so) - bisher kam ich damit gut zurecht.

Was die unsachgemäße Handhabe durch den Käufer angeht - diese kann ich beweisen - nicht aber den Vorsatz.

Ich verstehe die Frage nicht, ob das überhaupt mein Board ist ?!? Natürlich war es das die letzten 2 Jahre … Der Käufer hat sowohl meine ursprüngliche Rechnung (auf meine Namen) und auf seinen Wunsch hin sogar eine schriftliche Abtretung der verbleibenden Hersteller-Garantie erhalten.

Ist das Board, dass du zurückbekommen hast, auch wirklich das, dass du hingeschickt hast? Oder hat dir der Verkäufer einfach sein altes, kaputtes zurückgeschickt und dein gutes, neues behalten und versucht nun, Dich zu betrügen?

Gruß,
Max

Hallo Max,
anhand der Seriennummer gehe ich davon aus, dass es dasselbe ist. Der „Aufkleber“ ist, möglicherweise beabsichtigt, nicht ohne weiteres ablösbar. In jedem Fall würde ich einen sichtbaren Knick oder Wölbung erwarten.
… interessanter Gedanke. Eigentlich hat das Board nun nicht mehr ausreichend Restwert um den Kauf einer CPU zu rechtfertigen womit sich dies bestätigen liesse.
Danke
Willem

Es war eine Frage (wie man an dem Zeichen erkennen kann).
Einfach eine Vermutung von mir, weil ich mir sonst nicht erklären konnte, dass du nicht anhand des Bildbeweises die Unversehrtheit vor dem Versand dem Käufer nachweisen konntest.
Einen Fall schließt man erst endgültig ab, wenn alles geklärt ist.
Mit den Bildern wäre der Widerspruch vielleicht anders ausgegangen.
Ob Vorsatz oder nicht. Bei diesem grob unsachgemäßen Umgang wäre der Fall bestimmt anders ausgegangen, wenn die Bilder als Beweis beigebracht worden wären.

Bernd54,
tut mir leid wenn ich deine Worte im Eifer des Gefechts falsch interpretiert habe. Ich bin, vorsichtig ausgedrückt … wirklich ausgesprochen frustriert wegen der Sache.

Bilder sind wie gesagt ausreichend und in guter Qualität vorhanden (vorher und nachher) sowohl Paypal als auch die Polizei haben die Bilder, das geschaltene Angebot und den Chatverlauf erhalten. Nur Kleinanzeigen nicht, da direkter Kontakt hier scheinbar nicht gewollt ist - nur zu Werbe- und Marketingzwecken gibts ne Email - die entsprechend abweisend antwortet.
Dass die Schäden irgendwann zwischen Abgabe meines Pakets und dem Erhalt des seinigen entstanden sind also während sich das Board in seinem Besitz befand, kann nachgewiesen werden. Paypal blockt, da keine als Grundlage dienende Transaktion mehr vorhanden ist und der Polizei / Staatsanwaltschaft kann ich keinen Nachweis für Vorsatz liefern also auch hier kein Land.
Da etwaige Anwaltskosten den Wert des Boards schon nach der Begrüßung übersteigen würden, sind meine Möglichkeiten begrenzt. Das ist es auch, was mich so aufregt.

Ich habe einige „kostenlose“ Beratungsportale besucht und nur Themen in „erster Instanz“ gefunden also wenn ich z.B. als Käufer unerwartet beschädigte Ware erhalten hätte oder als Verkäufer kein Geld o.Ä.
Ich konnte für meine aktuelle Situation nichts passendes finden.