Streitiges Verfahren durch Vollstreckungsbescheid

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe zum ersten Mal ein Mahnverfahren selber eingeleitet und brauche nun kurz Rat, wie ich weiter vorgehen soll.

-Mahnbescheid wurde erteilt
-es wurde kein Widerspruch eingelegt (gar keine Reaktion/zweiwöchige Frist lange abgelaufen)
-Streitwert knapp 600, Gerichtskosten von 23 habe ich bezahlt

Wenn ich das jetzt richtig sehe, ist es an mir den Antrag auf Vollstreckungsbescheid zu stellen. (noch nicht geschehen)
Kommt es automatisch zum Verfahren, wenn der Schuldner dagegen Widerspruch einlegt?
Wann genau kommen weitere Kosten auf mich zu?

Viele liebe Grüße,
Alexander

Nein, nach dem Widerspruch musst du klage einreichen