Hallo liebe Community, wir haben bei einem renommierten Bauträger eine DHH zum Festpreis gekauft, die kurz vor der Bezugsfertigkeit steht. Ich habe vorab 2 Mängel gemeldet, die mich doch erheblich stören. Diese sind: 1). Die meiner Meinung nach unzureichende Qualität der Klinkersteine 2). Die Verlegung von Kanntsteinen an der Hausfront
Zum ersten Punkt ist zu sagen, dass ich die Qualität des Klinkers moniert habe, da bei sehr vielen Klinkersteinen nicht unerhebliche Abplatzungen und bei weiteren richtige Riefen zu sehen sind.
Als Antwort auf meine Mängelrüge erhielt ich zu allererst folgende Aussage (zitiert):
„Die Klinkersteine und die Ansicht der Fassade entsprechen im Wesentlichen unseren Vorstellungen bzw. der Mustertafel. Die abgeplatzten Kanten und die Oberflächenstruktur schaffen eine gewollte „rustikale“ Oberfläche. Ein Mangel ist für uns bei der Ausführung nicht erkennbar.“ Bei einem Vor-Ort-Gespräch wurde zusätzlich erwähnt, dass der von dem Bauträger beauftragte Architekt bewusst den Wunsch geäußert habe, dass die Klinkersteine mit der Rückseite noch vorne angebracht wewrden sollen, um die besagte „rustikale Oberfläche“ zu erzeugen. Ich habe noch nie gehört, dass Klinkersteine mit der Rückseite nach vorne verarbeitet werden.
Aus meiner Sicht ist dies eine Ausrede, um sich vor Kosten des Austausches / eine Preisminderung zu drücken, da es wohl kaum an einem modernen Haus gewünscht ist eine „rustikale Oberfläche“ zu erzeugen. Außerdem sind manche Klinkersteine ganz glatt. Dies passt nicht zu der Aussage des Bauträgers. Was die Mustertafel angeht ist zu sagen, dass dort auf einer Fläche von einem qm auch ein!!! ganzer Stein eine kleinen Schaden hat, aber diese Tafel sieht nicht annähernd so aus wie die Fassade. Zudem sind die Fugen auch farblich sehr unterschiedlich. Ein Nachbar hat wohl auch schon die Fassade moniert.
Zum zweiten Punkt: Schaut euch das Bild einfach an . Meiner Meinung nach eine Pfuschlösung. Telefonische Aussage des Bauleiters war: „Die beste Lösung aufgrund der topografischen Lage des Hauses.“ Problem ist, dass die Garage neben dem Haus deutlich höher liegt und daher die Auffahrt sehr hoch liegt. Aus meiner Sicht kann dies aber nicht das Problem des Erwerbers sein, da nach den Architektenzeichnungen die Garage auf gleicher Höhe liegen sollte. Für mich und meinen Bruder liegt das Haus einfach 20cm zu tief.
Alle „netten“ Diskussionsversuche" sind im Keim erstickt worden und wurden dahingehend abgebügelt, dass keinerlei Mängel vorliegen.
Ich habe eine Haus für 350.000 EUR gekauft und möchte derartige Mängel eigentlich nicht hinnehmen und möchte erstmal fragen, ob jemand ähnliche Streitfragen beim Hauskauf hatte und wie die angesprochenen Punkte dort bewertet wurden.
Vorab vielen Dank für eure / ihre Antworten
Baufrager
PS: Bilder können zugesandt werden