Streitverfahren vor gericht wenn mietgerät während des widerspruchs des mahnbescheids an den händler zurück geschickt wurde?

ich habe mir ein sportgerät gemietet.halbjährliche zahlung des mietpreises. leider konnte ich schon die 1. mietrate nicht zahlen und ,somit wurde der betrag mehrmals angemahnt.letztendlich wurde der mietvertrag des geräts gekündigt (ab da an alles über den anwalt der gegenseite) und um die sofortige rücksendung des geräts gebeten.leider habe ich das gerät nicht direkt während der angegebenen frist zurück geschickt und mir wurde ein mahnbescheid zugestellt (kompletter wert/preis des geräts,anwaltskosten und mahnkosten).ich habe dann direkt das sportgerät zurückgeschickt und dem mahnbescheid widersprochen.nachweislich kam das gerät auch beim sporthändler an. nun kam ein brief,dass „die voraussetzungen für die abgabe des verfahrens nunmehr vorliegen und an das zuständige amtgerichts abgegeben worden ist.“ Was genau bedeutet was für mich? das sportgerät ist ja wieder beim händler.diesbzgl. kam auch nichts mehr. was genau kann der gläubiger „mir jetzt vor gericht antun“? das ich für die kosten des mahnverfahrens und seines anwalt aufkommen muss,ist mir klar. was genau erwartet mich vor gericht? die hauptforderung an sich (wert des geräts) besteht ja nicht mehr.

Das wir der Richter entscheiden und dabei in betracht ziehen:
Miete wurde trotz mehrmaligem Mahnverfahren nicht gezahlt.
Da könnte zumindest versuchter Betrug im Raum stehen.
Gerät wurde erst nach Zugang des Mahnbescheides an den Händler zurück gesendet.
Und da ebenso.
ramses90

Die Voraussetzungen hast du selbst geschaffen, indem du gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hast. Bei einem Widerspruch geht das Verfahren direkt vor das zuständige Amtsgericht.

zumal nicht mal die erste rate bezahlt wurde.

das gerät hat nicht mehr den wert wie vor der benutzung. insofern besteht auch hier eine forderung: wertminderung.
dazu natürlich verzugszinsen für alles, was an kosten aufgelaufen ist.
und schließlich: die sache ist jetzt vor gericht. das kostet natürlich ebenfalls.

wie wäre es mit einer erstberatung beim eigenen anwalt? oder wenigstens einer kontaktaufnahme mit dem gegnerischen?