Hallo ihr Wissenden
Ist es richtig, dass man bei einem Streitwert unter 600 Euro seine Forderung nicht auf dem Klageweg geltend machen kann sondern nur den Weg des Mahnverfahrens beschreiten kann? (kein Berufungsverfahren) (Reichen diese Infos für eine Antwort oder muss ich das ganze näher erläutern?)
Fragende Grüße
gipsy