Hallo!
Brauche Hilfe bei diesem fiktiven Fall.
Eiem Schüler wird die Zulassung zur Prüfung aufgrund nicht
ausreichender Leistungsnachweise verwehrt.
Dieser nimmt sich einen Anwalt, der 2 Briefe aufsetzt (mit
Durchschriften an den Mandanten dann zusammen 4)
Die Rechnung folgt in Höhe von fast 500 Euro mit einem
berechneten Streitwert von 4000 Euro.
Wie kommt man auf den Streitwert?
Wenn der Schüler ein weiteres Jahr sinnlos/sinnvoll auf der Schule rum hängt, folgedessen ein Jahr später in das Berufsleben eintreten will/kann, geht man von einem hier sehr geringen Verdienst aus, den der Schüler nicht haben dürfte.
Der Streitwert dürfte angemessen sein,
Unterhalt von 300 € mtl. ist der Streitwert z.B. 3.600 €, also alles im Rahmen.
Besteht die Möglichkeit,zu
handeln?
Woher sollten wir das wissen, wir kennen den Anwalt nicht.
Der Mandant ist geschockt weil der Anwalt wusste, dass er
ALG II bezieht.
Steuerberater berechnen ihren Mandanten auch dann das Honorar, wenn diese nur Verluste machen. Warum sollte ein Anwalt einem ALG II einen Rabatt gewähren und dem Steuerzahler die volle Summe berechnen?
Seltsame Ansichten.
Er ist davon ausgegangen, dass Honorare auch das Einkommen
berücksichtigen.
Bei Anwälten geht es um den Streitwert einer Forderung und hier kann das Einkommen des Mandanten wohl nicht berücksichtigt werden.
So wurde es ihm zumindest in einer anderen Kanzlei erzählt,
die dann für 1 Brief und 2 Telefonate wirklich nur 46 Euro
berechnet haben
- Warum wurde dieser supergünstiger Anwalt dann nicht beauftragt?
Schönen tag noch.