Streitwert berechtigt?

Hallo!

Immer wenn ein Anwalt im Spiel ist, muss ein Streitwert her, nach dem die Kosten berechnet werden können. Bei einem Haus z.B. ist der Streitwert relativ unstrittig.
Wie aber ist es, bei einem ausgedachten Streitwert?
Wenn ich z.B. auf meiner Internetseite gegen irgend etwas verstosse - z.B. indem ich ein Zitat verkehrt oder vom Rechteinhaber ungewollt - zitiere, dann steht ja kein reeller Wert hinter dem „Streitwert“, also denkt sich der mahnende Anwalt einen aus.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass der Streitwert von vielen Umständen abhängt: verstosse ich wiederholt gegen eine Sache, verstosse ich privat oder gewerblich, und falls gewerblich: bin ich eine Weltfirma oder ein Schuster um die Ecke.

Also konkret hätte ich zwei Fragen:

  1. kann ich irgendwo nachlesen, wie man zu X-beliebigen Sachen eine Streitwert „berechnen“ kann?
  2. Wie kann ich gegen eine sachlich zwar berechtigte Abmahnung jedoch mit überhöhtem Streitwert vorgehen?

vielen Dank für ein oder zwei kurze Hinweise!

Mit freundlichem Gruß
E. Wulff

Da kann ich ihnen leider nicht weiter helfen.
MFG

ZU 1:
Der Streitwert dient als Grundlage für die Berechnung der Gerichtskosten, die sich aus den Kosten für das Gericht und aus den Kosten für die Rechtsanwälte zusammensetzt. Je nach Höhe des Streitwerts sind auch die Kosten für die Rechtsanwälte, wie auch die Kosten des Gerichts. Das sind jeweils Gebühren und damit nicht frei verhandelbar. Letztendlich gibt Dir der Streitwert auch Aufschluss, mit was für einem finanziellen Einsatz Du rechnen mußt, wenn Du im Prozeß unterliegst.

Einfach ist die Berechnung des Streitwerts, wenn man eine Geldsumme einklagt. Schwieriger wird die Berechnung des Streitwerts, wenn es z.B. um eine Handlung geht, die man vom Prozeßgegner möchte, oder eine wiederkehrende Leistung, wie z.B. Kindesunterhalt. Wenn es um „unlauteren Wettbewerb“ geht, dann wird eine Summe vom Gericht festgelegt, meist so um die 50.000. Wenn Dich die Details interessieren, dann schau mal ins GKG (Gerichtskostengesetz), ab §§ 37 ff.

ZU2:
Wird man wegen einer - ggf. vermeintlichen - Urheberrechtsverletzung abgemahnt, zum Beispiel bei irrtümlich rechtswidriger Verwendung eines Bildes (Fotos), sollte man dies stets ernst nehmen und sich sich daher von einem Rechtsanwalt beraten lassen, der auf diesem Gebiet tätig ist. Jeder Einzelfall liegt anders und es ist immer wichtig, die Umstände zu bewerten, um die richtige Entscheidung zu treffen. „Selbst wenn der Vorwurf einer Rechtsverletzung stimmt, ist der Text einer geforderten Unterlassungserklärung genau zu prüfen!!! - man ist nicht verpflichtet, das einer Abmahnung beigefügte Formular zu verwenden!!“ Ferner kann es vorkommen, daß Kosten auf Grund eines zu hohen Streitwertes oder überhöte Lizenzegebühren gefordert werden.

Danke schon mal für deine Antworten!

ZU 1:
Der Streitwert dient als Grundlage für die Berechnung der
Gerichtskosten, die sich aus den Kosten für das Gericht und
aus den Kosten für die Rechtsanwälte zusammensetzt. Je nach
Höhe des Streitwerts sind auch die Kosten für die
Rechtsanwälte, wie auch die Kosten des Gerichts. Das sind
jeweils Gebühren und damit nicht frei verhandelbar.
Letztendlich gibt Dir der Streitwert auch Aufschluss, mit was
für einem finanziellen Einsatz Du rechnen mußt, wenn Du im
Prozeß unterliegst.

Einfach ist die Berechnung des Streitwerts, wenn man eine
Geldsumme einklagt. Schwieriger wird die Berechnung des
Streitwerts, wenn es z.B. um eine Handlung geht, die man vom
Prozeßgegner möchte, oder eine wiederkehrende Leistung, wie
z.B. Kindesunterhalt. Wenn es um „unlauteren Wettbewerb“ geht,
dann wird eine Summe vom Gericht festgelegt, meist so um die
50.000. Wenn Dich die Details interessieren, dann schau mal
ins GKG (Gerichtskostengesetz), ab §§ 37 ff.

ok. Wenn es vor Gericht geht, dann legt das Gericht den Streitwert fest. Solange noch gar kein Gericht involviert ist, muss man sich wahrscheinlich nach bisherigen und ähnlichen Streitwerten orientieren.

ZU2:
Wird man wegen einer - ggf. vermeintlichen -
Urheberrechtsverletzung abgemahnt, zum Beispiel bei irrtümlich
rechtswidriger Verwendung eines Bildes (Fotos), sollte man
dies stets ernst nehmen und sich sich daher von einem
Rechtsanwalt beraten lassen, der auf diesem Gebiet tätig ist.
Jeder Einzelfall liegt anders und es ist immer wichtig, die
Umstände zu bewerten, um die richtige Entscheidung zu treffen.
„Selbst wenn der Vorwurf einer Rechtsverletzung stimmt, ist
der Text einer geforderten Unterlassungserklärung genau zu
prüfen!!! - man ist nicht verpflichtet, das einer Abmahnung
beigefügte Formular zu verwenden!!“ Ferner kann es vorkommen,
daß Kosten auf Grund eines zu hohen Streitwertes oder überhöte
Lizenzegebühren gefordert werden.

Das ist soweit auch klar. Nur was mache ich, wenn - um bei dem Beispiel Bilderklau zu bleiben - mich ein Anwalt abmahnt, weil ich - berechtigterweise ein Bild unberechtigterweise auf meiner privaten Internetseite verwende - und dafür einen Streitwert von EUR 150.000 ansetzt? Zumal es sich vielleicht um eine Seite handelt, auf der sich nachweislich nur 20 Besucher im Monat tummeln…

Hallo Herr Wulff,

leider bin ich in Sachen „Recht“ ein absoluter Laie. Deshalb kann ich auch keine Antwort darauf geben.

Ich hoffe es finden sich andere kompetentere Fachleute die Ihnen helfen können.

Mit freundlichem Gruß
murry