guten abend zusammen … eine kurze, allgemeine frage … bei manchen angelegenheiten ist es mir ja klar wie sich der streitwert ermittelt. aber bei manchen nicht … stellen wir uns z.b. vor es gibt um einen rechtsstreit bzgl. eines teilzeit-arbeitsvertrags. gegenstand der „verhandlung“ ist also den aktuell gültigen vollzeit arbeitsvertrag in einen teilzeit vertrag zu ändern. wie bitteschön würde beispielsweise in so einem fall der streitwert ermittelt? welche zahlen würde man da zugrunde legen? aktuelles jahresgehalt oder wie? das ist mir unklar. kann jemand helfen?
Hallo,
das ist strittig. Teilweise wird in der Literatur einfach das 36fache des monatlichen Unterschiedsbetrags ohne Grenzen angesetzt. Nach der überwiegenden Rechtsprechung ist wie bei einer Änderungskündigung grundsätzlich von diesem Wert auszugehen, wobei aber als Höchstgrenze die Regelung in § 12 VII 1 ArbGG in der Weise heranzuziehen ist, dass der Gebührenstreitwert nicht die Grenze eines Vierteljahresverdienstes überschreiten darf. Denn der Streit um die Arbeitszeit dürfe nicht höher bewertet werden als der Streit um den Bestand des Arbeitsverhältnisses.
VG
EK