Hallo zusammen,
kann mir jemand diese Frage beantworten.
Es geht um eine Forderung von 100,00 € welche im gerichtlichen (Amtsgericht) Verfahren eingeklagt werden soll. Wie hoch ist der Streitwert an dem die anwaltlichen Gebühren bemessen werden???
Der Streitwert ist 100.-€ und wird der Berechnungs und Anwaltskosten und den Gerichtsgebühren zugrunde gelegt.
Also lieber zahlen das ist billiger.
Das ist der seit 1.8.2013 neue Kostenrechner.
MfG
versteh ich das richtig, 100 € sollen auf dem Rechtsweg eingeklagt werden?
Wer macht den sowas, kostet der Anwalt, Gerichtsgebühren ja schon mehr?!
Wenns um exakt 100 € geht ist der Streitwert 100 €. Die Anwaltskosten orientieren sich in der Regel am Streitwert (die genauen Sätze kann man in der Gebührenordnung für Rechtsanwälte einsehen). Im Alltag kannst mal von einem Stundensatz Rechtsanwalt von ca. 300 € ausgehen.