Streitwert im gerichtlichen Verfahren Amtsgericht

Hallo zusammen,
kann mir jemand diese Frage beantworten.

Es geht um eine Forderung von 100,00 € welche im gerichtlichen (Amtsgericht) Verfahren eingeklagt werden soll. Wie hoch ist der Streitwert an dem die anwaltlichen Gebühren bemessen werden???

Ist der Streitwert = 100 ,00 €

Viele Grüße

Arkas

Der Streitwert ist 100.-€ und wird der Berechnungs und Anwaltskosten und den Gerichtsgebühren zugrunde gelegt.
Also lieber zahlen das ist billiger.
Das ist der seit 1.8.2013 neue Kostenrechner.
MfG

Hallo,
geh zum Anwalt und frag dort nach.
der sagt es Dir.

mfg
Heumond

Forderungshöhe=Streitwert=100€

Hallo,

versteh ich das richtig, 100 € sollen auf dem Rechtsweg eingeklagt werden?

Wer macht den sowas, kostet der Anwalt, Gerichtsgebühren ja schon mehr?!

Wenns um exakt 100 € geht ist der Streitwert 100 €. Die Anwaltskosten orientieren sich in der Regel am Streitwert (die genauen Sätze kann man in der Gebührenordnung für Rechtsanwälte einsehen). Im Alltag kannst mal von einem Stundensatz Rechtsanwalt von ca. 300 € ausgehen.

Viel Glück
aus Bayern

ca 255€ laut Prozesskostenrechner.
Da sind Mwst. und Prozesskosten mit drin. Alles absolut unverbindlich.

Hallo,

leider kann ich auf so konkrete Fälle nicht eingehen. Es lohnt jedoch ein Blick in das GVG.

grüße

Sorry, aber da kann ich nicht helfen.

Hallo Arkas1980,

das kann ich leider nicht beantworten, weiss es auch nicht.

Gruss Emi

Guten Abend Arkas 1980,

Streitwert wird anders sein.

In Liebe Licht 10