Hallo,
müsste mal was wissen:
Ein Kläger klagt auf Erstattung des Kaufpreises. Das Gericht regt einen Vergleich an, nach dem der Beklagte den Preis erstatten soll, der Kläger aber einen Wertersatz leisten muss. Der Beklagte stimmt jedoch nicht zu. Es wird mündlich verhandelt.
Frage:
Kann der Kläger nun den Streitwert um den von ihm zu leistenden Wertersatz reduzieren, um eine sich auf die Gerichtskosten auswirkende Unterliegensquote seinerseits zu vermeiden?
Danke vorab,
Martin