Hallo
wenn jemand wegen einer fristlosen kündigung zum rechtsanwalt geht
um eine klage einzureichen beim arbeitsgericht, und diese gewinnt.und
danach bekommt er die rechnung vom anwalt der von einem streitwert von 8800€ ausgeht, der kläger hat netto 1200€ verdient es ging um einen monatslohn ,die rechnung des anwalts belief sich auf 1300€ ist das normal???
Es kommt auf die Klage an: Kündigungsschutzklage Bruttolohn mal 3 Monate zzgl eventueller Rückstaände Lohn… dann ist man schnell bei 8800,00 Euro! Zudem dürfte das Arbeitsgericht den streitwert festgesetzt haben, was sich aus dem streitwertbeschluss ergibt und der Anwalt hat sich daran gehalten. Also am besten einmal ins Protokoll der mündlichen verhandlung schauen oder den anwalt mit Bitte um erläuterung kontaktieren. VG
Ich will noch hinzufügen, dass es beim Arbeitsgericht in der ersten Instanz keine Kostenerstattung gibt und jeder seine eigenen Anwaltskosten zahlen muss, egal ob unterlegen oder obsiegt. Bei einem Gegenstandswert von 8800 sind 1300 Euro nicht ungewöhnlich. VG
Genau für einen solchen Fall schläft es sich dewegen mit der Deckungszusage einer RSV wesentlich besser…