Streitwertfestsetzung - Einspruch

Hallo

A wird von B auf die Herausgabe von 2 Aktenordnern verklagt.
Der Rechtsanwalt von B setzt den Streitwert auf ca. 800 € fest.

Es erfolgt kein Gerichtstermin, da A die Unterlagen (auf schriftliches Anraten des Gerichts) heraus gibt.

So dann erfolgt eine Streitwertfestsetzung des Gerichts in Höhe von ca. 2000 €.

A hält dies für überzogen und wird dagegen Streitwertbeschwerde einlegen.

Muss A hier generell Beschwerde einlegen oder könnte A auch eine Summe nennen, A hatte beantragt, den Streitwert auf 500 € festzusetzen.

2 Aktenordner können ja wohl nicht zu einem solch hohen Streitwert führen.

Gruß

Hallo!

A hält dies für überzogen und wird dagegen
Streitwertbeschwerde einlegen.

Muss A hier generell Beschwerde einlegen oder könnte A auch
eine Summe nennen, A hatte beantragt, den Streitwert auf 500 €
festzusetzen.

A muss innerhalb der gesetzlichen Frist Beschwerde einlegen. Eine Begründung ist nicht erforderlich, aber auch nicht schädlich. Wenn A will, kann er acht Seiten lang zu seiner Rechtsauffassung ausführen.

2 Aktenordner können ja wohl nicht zu einem solch hohen
Streitwert führen.

Zwei Aktenordner sind EUR 2,98 wert. Auf den Inhalt kommt es an, und da kann ich mir durchaus wesentlich höhere Beträge vorstellen.

Nehmen wir an, es handelt sich um Mietverträge und Unterlagen (Briefe etc.)- d.h. auch ohne im Besitz dieser Unterlagen zu sein, wäre ein reibungsloser Ablauf der Verwaltung möglich.

Welche Begründung könnte man denn angeben?

Na ja, wie wäre es denn mit den Gründen, wegen derer man glaubt, der Streitwert sei falsch festgesetzt worden? Das bestimmt sich übrigens nach den §§ 3 ff. ZPO und ist, wie worldwidefab schon zu denken gegeben hat, nicht mit dem Materialwert der Ordner zu verwechseln.

Levay

Man meinte auch nicht den Materialwert.

Es gibt ja Unterlagen, die man für die Weiterführung einer Dienstleistung, Geschäftes etc. unbedingt benötigt und es gibt Unterlagen, wie z.B. 4 Mietverträge und Schriftverkehr, der bereits erledigt ist, mit anderen Worten, keine überaus relevanten Unterlagen von besonderer Wichtigkeit. Wobei die MV hinsichtlich Miete etc. bekannt sein können und keine Geheimnisse enthalten, die nicht schon mitgeteilt wurden.

Gruß