Ein herzliches Grüß Gott in die Expertenrunde!
Falls ein Mieter auf Einsichtnahme in alle Originalbetriebskostenrechnungen vor Gericht klagt, wie hoch ist dann der Streitwert? Gibt es Standardwerte? Wie geht es weiter, wenn überhaupt keine Einsicht gewährt wird? Steht dem Mieter dann die Rückzahlung aller Nebenkosten zu, wenn er ohnehin schon an einzelnen Rechnungen bewiesen hat, dass mehrfacher Abrechnungsbetrug begangen wurde, weil der Vermieter keine Gelder zurückzahlen will, die dem Mieter zustehen? Kann der Vermieter vor Gericht erfolgreich auf Räumung klagen, indem er absurde Behauptungen aufstellt, die vom Mieter leicht zu widerlegen sind?
Antworten bitte bis Sonntagabend
Ein glückliches Wochenende für alle Gerechten
Benedikt
Antworten bitte bis Sonntagabend
Hallo,
BITTE füttert IHN nicht.
Danke Uwe H.
Straftat - die Folgen kennt ihr.
Straftat - die Folgen kennt ihr.
hallo
Straftat - die Folgen kennt ihr.
hallo :
da fällt mir noch was ein , theoretisch ,
Ein Bettler sitzt in der Fußgängerzone,hat ein Schild : ich habe Hunger-oder Durst oder sonst was .
Straftat? wg unterlassener Hilfe?
@Franz Benedikt I
gründe Deine Sekte und gut ist.
genießt das schöne Wetter Uwe H.