Hallo zusammen,
X kauft bei einem Händler ein Produkt, zwei jahre Gewährleistung --> nichts neues.
Nach ca. 1,5 Jahren wird dieses Produkt, bzw. ein Teil des Produktes reklamiert. Nach Ablauf der Gewährleistungszeit wurde die Reklamation immernoch nicht bearbeitet --> X hat immernoch kein Einwandfreies Produkt. Der Händler unterstellt X, dass das Produkt fünf Jahre alt sei.
Wenn X dieses nun, per Anwalt über seine Rechtsschutzversicherung laufen lassen möchte ist nun wichtig zu wissen wann der Streitzeitpunkt nun war.
X hat seit dem 01.01.10 eine neue Versicherung.
War nun der Zeitpunkt der Reklamation der Streitzeitpunkt, oder erst jetzt wo X unterstellt wird, dass das Produkt älter ist, als es tatsächlich ist und es keine „Garantie“ für das Produkt besteht.
Grüße Alex