Hallo ins Forum
A ist in der Privatinsolvenz. Der zuständige Anwalt war zum Hausbesuch. Er wollte die Personalien abgleichen und den Palast besichtigen. Der zweite Ehemann war anwesend, es wurde nicht verschwiegen das A und B verheiratet sind. Es wurde auch nicht nach dem Einkommen von B gefragt.
Auf sämtlichen Lohnabrechnungen steht das genauso. Nach mittlerweile 7 Monaten fällt dem Anwalt auf, hoppla eventuell hat er sich verrechnet.
Der Freibetrag wurde so berechnet, als wenn A gegenüber B unterhaltsverpflichtet ist.
B zahlt selber für Kinder aus erster Ehe unterhalt und ist beim Selbstbehalt. B ist dauerhaft erkrankt und wird in zwei Wochen Krankengeld beziehen.
Der Anwalt fordert nun von A 1800 Euro.
Natürlich wird Ratenzahlung eingeräumt.
Die Frage ist ob die Forderung berechtigt ist?
Kann man eigentlich in der Privatinsolvenz den Anwalt wechseln?
Es bedankt sich A bei denen die bis hier gelesen haben.
Hallo!
Die Frage ist ob die Forderung berechtigt ist?
Ist ohne Kenntnis aller Zahlen nicht zu beurteilen.
Kann man eigentlich in der Privatinsolvenz den Anwalt wechseln?
Es handelt sich nicht um den von A beauftragten Rechtsanwalt zur Vertretung der Interessen des A. Vielmehr handelt es sich um den vom Gericht eingesetzten Insolvenzverwalter, der insbesondere Gläubigerinteressen zu wahren hat. Verletzt der Insolvenzverwalter seine Pflichten, kann sich der insolvente Schuldner an das für das Verfahren zuständige Amtsgericht wenden, aber mit einem Austausch des Insolvenzverwalters/Treuhänders ist nicht zu rechnen.
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang
danke für die Turbo Antwort
A arbeitet auf einer halben Stelle. Entweder hat der Treuhänder oder die Lohnbuchaltung von A das falsch berchnet.
Wie gesagt, es wurde nie verschwiegen das A+B verheiratet sind.
Gruß
m
Hallo,
trotzdem muss man die fällige Forderung nachzahlen, Verschwiegen würde nur intersant werden, wenn man Betrug unterstellen würde.
hth