Stress mit dem Architekten

Hallo zusammen,

folgender Fall. Habe einen Architektek mündlich einen Auftrag gegeben, dass er ausfindig machen soll, ob auf einem bestimmten Grundstück ein Haus gebaut werden darf oder nicht. Daraufhin kam er in der nächsten Woche mit sämtlichen 2D Zeichnungen an, die ich gar nicht beauftragt hatte. Nun will er auch die bezahlt haben.

Ich bin sehr sauer über sein verhalten und würde den gerichtlichen Weg gehen. Wie kann so etwas ausgehen?

Da ist doch was faul, wie kann denn jemand Zeichnungen erstellen, ohne mit dem Auftraggeber über ein Raumprogramm oder dergleichen gesprochen zu haben. Der kann doch nicht einfach Pläne erstellen und sagen okay Du kriegst ein Wohnzimmer, ein Kinderzimmer und ein Schlafzimmer. Ihr habt doch sicherlich mehr darüber gesprochen. Und daraus entsteht ein Auftrag. Aber klärt die Sache über die Rechtsanwälte. Die arme Kerle wollen ja auch noch was vom Kuchen haben.

Hallo,
dass auch mündliche Verträge Rechtskraft haben können, wissen Sie sicher.
Da es aber keine einseitigen Verträge gibt, hätte also vereinbart sein müssen, was beide Parteien gewollt haben.
Diese Klärung haben sowohl Sie, als auch Ihr Architekt augenscheinlich versäumt (das wäre z.B. in einem Architektenvertrag zum Ausdruck gekommen).
Dass der Architekt Ihnen Zeichnungen bei einer Bebauungsanfrage vorgelegt hat, macht grundsätzlich Sinn, denn es nutzt Ihnen ja nichts, nur zu wissen, ob überhaupt gebaut werden kann, wenn Ihre speziellen Wünsche auf dem Grundstück gar nicht verwirklicht werden können. Zumal, wenn Sie mit dem Architekten bereits über Ihre Hausvorstellungen gesprochen haben.
Sie sehen also, dass bei einem Rechtsstreit unerwartete Punkte berücksichtigt werden könnten.
Da weder der Architekt noch Sie sich vor Gericht wiederfinden wollen, liegt eine gütliche Einigung nahe, am besten mit Hilfe eines Rechtsanwalts (dieser sollte in Architekten-Vertragsfragen erfahren sein - die Architektenkammer Ihres Landes kann Ihnen vielleicht einen Tipp geben), aber machen Sie nicht denselben Fehler, sondern klären mit ihm vorher dessen Kosten.
Mit freundlichen Grüßen
Woflgang Look
Architekt, Dipl.-Ingenieur

halo arabam,
wie lautete die genaue mündliche Beauftragung?
Hat er Behörden besucht?
Haben Sie über den Grundriß gesprochen?
Die Anfrage ist zu ungenau, daß ich Ihnen eine Antwort geben kann.
mfg
Dipl.-Ing. juejh
früher Architekt jetzt im Ruhestand

Hallo juejh,

also es ist so gelaufen. Meine Eltern haben vor ihrem Haus ein Grundstück von ca. 300m² frei zur VErfügung und haben den VOrschlag gemacht -da ich von einem eigenen Haus träume- auf diesem Grundstück zu bauen. Dann lernte ich zufällig durch einen Freund diesen Architekten kennen. Da ich einen Arichitekten gefunden hatte, habe ich ihn drauf angesrochen ob es möglich wäre auf dieses Grundstück zu bauen. Er hat dann den Vorschlag gemacht, sich bei der zuständigen Behörde zu informieren - das wars dann auch schon… er wollte von meinen Eltern noch die Pläne des Hauses& Grundstück mit dem Argument „bessere Darstellbarkeit bei der Behörde“. So dann kam er wie bereits erwähnt nach einer Woche mit schönen Bunten Zeichnungen an…

Der Hammer kommt aber noch: ich bin „rechtschutzversichert“ - aber solche Grundstücksgeschichten könne man wohl nicht absichern, sodass ich bei diesem Fall nicht versichert bin.
Deshalb weis ich echt nicht was ich jetzt machen soll.

das beste kommt jetzt: ich habe zwar eine Rechtschutzversicherung - aber laut deren Aussage bin ich bei Grundstückssachen gar nicht versichert. Die Frage wäre, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich bei einer Rechtlichen Aussereinandersetzung gewinne?

Keine Ahnung, nach meiner Erfahrung endet so was in einem Vergleich, beide Anwälte erhalten beim Vergleich doppeltes Honorar,ergo liegt das Interesse für einen Vergleich bei den Juristen, die Gerichtskosten werden geteilt, also eine teure Angelegenheit. Versucht doch, Euch außergerichtliche zu einigen. Ist meistens der kostengünstigere Weg

Da steht wohl Aussage gegen Aussage. Ich kann und will auch nicht mit den Angaben entscheiden, ob die Forderungen berechtigt sind. Mit freundlichem Gruß BeVo