hat jemand eine Idee wo man sich erkundigen kann, wenn man mit den Praktiken des Mieterschutzbundes ganz und garnicht zufrieden ist?
Gibt es so eine Art Dachverband oder eine Aufsichtsbehörde für Mieterschutzbunde und -vereine?
Gruß Roland
hat jemand eine Idee wo man sich erkundigen kann, wenn man mit den Praktiken des Mieterschutzbundes ganz und garnicht zufrieden ist?
Gibt es so eine Art Dachverband oder eine Aufsichtsbehörde für Mieterschutzbunde und -vereine?
Gruß Roland
Hallo Roland,
was heisst da Stress ? Fühlst Du Dich falsch beraten ? Oder hat man Deine Auffassung nicht geteilt ? Gib mal ein paar Stichworte, keine großen Details, dann kann ich Dir eventuell mitteilen, wer für Deine Reklamation zuständig sein könnte.
Gruss Günter
Hallo Günter,
Erstens fühle ich mich falsch beraten. Der Mieterschutzbund ist in meinen Augen ein Papiertiger, er kann „böse Briefe“ an den Vermieter schreiben (wg. Schimmelpilz in der Wohnung) und dem Vermieter Fristen zur Mängelbeseitigung setzen. Wenn der Vermieter aber untätig bleibt, rät mir der Mieterschutzbund auf meine Kosten einen Gutachter zu konsultieren um den Vermieter auf mein Risiko zu verklagen.
Ausserdem habe ich am 29.12.2000 den Vertrag mit dem Mieterschutzbund unterschrieben und jetzt wollen die Beiträge für das Jahr 2000, 2001 und die erste Hälfte 2002 haben. Ich finde der MSB hätte mich zuvor darauf hinweisen können, dass ich besser erst am 02.01.2001 unterschreiben sollte um mir einen GANZEN Jahresbeitrag für 2000 zu sparen! Falls das überhaupt rechtmäßig ist.
Gruß Roland
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Hallo Roland,
da wir selbst einmal Mitglied (als Mieterverein) im DMB gewesen sind kenne ich das Problem.
Ein Brief an den Vermieter muss sein. Dies schreibt nun mal das Gesetz vor.In dem Brief muss, wenn nichts geschieht, hingewiesen werden, dass eine Mietminderung von € … vorgenommen wird und die Miete nur unter Vorbehalt gezahlt wird bis sämtliche Mängel beseitigt sind.
Wenn der Vermieter nicht reagiert, muss der Mieterverein dem Vermieter die Mietminderung erklären, Du minderst die Miete, wenn es berechtigt ist und er muss Dich vertreten.
Bevor bei uns jemand Mitglied wird, wird er zuerst einmal hingewiesen, welche Leistungen zu erwarten sind (Schriftverkehr, bei Rechtsschutz Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten, Wohnungsbesichtigungen, Wohnungsübergaben, Erstellung von Dokumentationen bei Mängel, sowie Prüfung der Geschäftsvorfälle und Bearbeitung bis hin zu Verhandlungen mit dem Vermieter in allen Mietfragen. Ausserdem wird das Mitglied hingewiesen, dass der Beitrag für eine Beratung in Zusammenhang mit der Auslösung der Mitgliedschaft für das laufende Geschäftsjahr gilt. Dies ist so in unserer Satzung drin. Andere haben andere Maßgaben.
Also muss man jedem Mitglied auch die Satzung mit dem Beitritt aushändigen, damit er selbst kündigen kann. Ratsam ist es auch, man gibt dem Mitglied eine Kopie seines unterschriebenen Beitrittes mit. Denn der Hinweis auf den Beitrittsformularen, dass die Mitgliedschaft für „zwei Jahre“ gelten soll, wie es oft interpretiert wird, ist nun mal falsch. Es heisst nämlich - zumindest soweit ich DMB-Beitrittsformulare kenne - mindestens zwei Jahre. Das bedeutet, dass jemand kündigen muss, sonst läuft der Vertrag weiter, endet nicht nach zwei Jahren.
Ab 01.12. eines Jahres erklärt bei uns ein Mitglied, dass der Beitrag auf das kommende Jahr dann übertragen werden kann, wenn in den letzten Tagen des Jahres Wohnungsbesichtigungen, Wohnungsübergaben und somit auch Dokumentationen die zeit- und kostenaufwendig sind, nicht vorkommen. Ab Mitte Dezember wird bei uns der Beitrag generell dann nur noch für das kommende Jahr erhoben. Selbstverständlich haben hier jene einen Vorteil, die uns relativ stark noch in dne letzten Tagen des Jahres beanspruchen. Meine Devise und meiner Mitarbeiter ist jedoch, lieber ein zufriedenes Mitglied, das durch unbürokratische Handlungsweise auch ohne unser Zutun für uns Mund-zu-Mund-Propaganda macht als ein Mitglied, dass schimpft und andere abschreckt.
Eine Beitragserhebung für das Jahr 2000 bei einem >Beitritt am 29.12.2000