Streß mit dem RA - das Finale!

Hallöle!

Wenn auch schon „ein paar Tage“ her, hier nu endlich das Finale bzgl. Chaos mit meinem (EX-) RA:

Kurz die Vorgeschichte: RA schickte mir eine (wie ich fand) überhöhte Rechnung, da ihm die Vergleichsgebühr meiner Meinung nach nicht zusteht; RA hatte keinen Einfluß auf einen mir angebotenen Aufhebungsvertrag, auch nicht auf die Höhe der Abfindung (hab alles ich verhandelt), dennoch hat er gesalzene Vergleichsgebühr erhoben.

Finale: Trotz all Eurer gutgemeinten, optimistischen Anmerkungen: ich muß die Re. in voller Höhe zahlen! die BRAGO sieht vor, daß der RA die V-Gebühr erheben darf, sobald er an einem Vergleich „teilgehabt“ habt. Ob er den Vertrag nur gesehen (und für o.k. befunden) oder komplett ausgehandelt hat, ist dabei irrelevant.

Da geht er hin, der schnöde Mammon …
Trotzdem DANKE! nochmal für Eure „damaligen“ Hinweise und Tips!
Vince.

Hi Vincent,

dein Fall ist ja hier eingehend diskutiert worden. Es ist genau das gesagt worden, nämlich dass dem Anwalt die Vergleichsgebühr nicht zusteht, wenn er mit der Sache nichts zu tun gehabt hat. Du hattest damals gesagt, der Kontakt zu dem Anwalt habe in einem einzigen Gespräch bestanden und die Vergleichsgeschichte hättest du alleine gemacht. Demnach hätte dem Anwalt die Vergleichsgebühr nicht zugestanden.
Was hat der Anwalt denn tatsächlich mit dem Vergleich zu tun?

Mir fällt ein, dass außerdem eine andere Gebühr verlangt worden ist. Diese war nach der Feststellung hier im Brett ebenfalls nicht richtig berechnet. Was ist denn hierzu gesagt worden?

Gruß,
Francesco

Hallo, Francesco!

Den Vertrag inkl. der Abfindungssumme hat er nicht mit ausgehandelt. Ich hab allerdings den Fehler gemacht, ihm den Vertrag postalisch zukommen zu lassen, damit er den auf evtl. rechtliche „Fallstricke“ hin prüft (er hat mir dann auf den AB gesprochen).

Somit hat er am Vertrag „mitgewirkt“ und darf die Vergleichsgebühr berechnen. Weiterhin ging dadurch das Beratungshonorar über die in der BRAGO festgelegten 350,- für ein Erstgespräch, weil der zweite Kontakt natürlich zur Beratung gehört.

Dumm (und teuer) gelaufen …
Vince.