Stress mit Firmenwagen

Folgender Fall angenommen:

ein AN hat einen gut ausgestatteten Van als Firmenwagen. Daneben hat der AG noch weitere preisgünstige Firmenwagen.

Der AN zahlt für seinen Wagen nach der 1% Regel.

Nun weist ihn der AG allerdings immer wieder an, seinen Wagen für ein paar Tage anderen Kollegen zur Verfügung zu stellen und einen der preisgünstigen Wagen zu nutzen.

Der Tausch wird angeordnet, weil Sachen transportiert werden müsen, die in die anderen Wagen nicht passen. Manchmal geht es aber auch um Bequemlichkeit, Kollegen wollen für weite Strecken lieber ein „ordentliches“ Auto und keinen Kleinwagen.

Der Chef lässt sich nicht auf Diskussionen ein und teilt dem AN mit, dass er ihm den Firmenwagen ersatzlos ganz entziehen würde, wenn er nicht tauscht.

Kann der AN sich dagegen wehren?

Kann er evtl. darauf bestehen, dass für die Zeiten, in denen er den günstigen Wagen hatte, die 1% Regel entsprechend berechnet wird?

Grüße

Holygrail

Ich bin kein Jurist, aber aus meiner Erfahrung als AN mit Firmenwagen antworte ich trotzdem mal.

Kann der AN sich dagegen wehren?

Nein, denn der Wagen gehört nachwievor der Firma. Wenn einem die Anordnungen der Vorgestzten nicht gefallen, kann man auf einen Firmenwagen verzichten.

Kann er evtl. darauf bestehen, dass für die Zeiten, in denen
er den günstigen Wagen hatte, die 1% Regel entsprechend berechnet wird?

Kommt drauf an. Die 1 % Regelung betrifft nur die private Nutzung des Fahrzeuges. Wenn also die Nutzung durch andere Firemenangehörige die private Nutzung des gut ausgestattenen Vans nicht beeinträchtigen, erleidet der AN keinen Nachteil.

Hi!

Da eine weitgehende Vertragsfreiheit gilt, müsste man wissen, was GENAU zum PKW vereinbart ist…

VG
Guido

Doch, beeinträchtigt sie ja. AN fährt ja nun z.B. drei Tage mit einem Auto im Wert von 18.000 € statt einem von 35.000 € zur Arbeit und auch nach Feierabend durch die Gegend.

Grüße

Holygrail

Und demnächst warscheinlich mit 'nem Fahrrad oder mit der Bahn.

Zum Glück habe ich keinen Firmenwagen. Da brauch ich mich nicht schämen, mit 'nem 18.000 EUR zur Arbeit oder zur Disko zu fahren.

Es geht ja nicht ums Prestige. Der MA wird von der Firma angehalten, einen Van zu fahren, weil er manchmal auch größere Dinge mitnehmen muss. Dadurch muss er relativ hohe Steuern zahlen.
Wenn er jetzt aber den Wagen auch mal privat einsetzen will, um z.B. mit sechsköpfiger Familie irgendwo hinzufahren, geht das plötzlich nicht, weil Kollegen den Wagen nutzen.

Wie wäre es denn rein rechtlich? Wenn er 3 Wochen im Monat einen Wagen für 35.000 € nutzt und den Rest ein 18.000 € Auto, was wäre dann zu versteuern?

Grüße

Holygrail

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wie wäre es denn rein rechtlich? Wenn er 3 Wochen im Monat
einen Wagen für 35.000 € nutzt und den Rest ein 18.000 € Auto,
was wäre dann zu versteuern?

Das ist eine steuerrechtliche Frage, deshalb traue ich mich dazu was zu sagen (denn normalerweise darf man zu Arbeitsrecht nichts sagen, denn wenn man einen kleinen Fehler macht wird man von Guido niedergebügelt):

Dazu gibt es BFH-Rechtsprechung. Es wird unterschieden zwischen:

  1. Ein Fahrzeug wird von mehreren Arbeitnehmern genutzt. Dann ist die private Nutzung zu ermitteln und nach Köpfen aufzuteilen.

  2. Den Arbeitnehmern steht ein Fahrzeug-Pool zur Verfügung. Bei allen Fahrzeugen wird die private Nutzung ermittelt, addiert und durch die Zahl der nutzungsberechtigten Arbeitnehmer geteilt.