Stress mit hartz 4

Mein Bruder (pirlo)ist seit dezember 2010 verheiratet mit einer deutsche.der ist selber ausländer.Die frau bekommt Hartz 4 und seit dezember kein Lebensunterhalt mehr.sie hat auch 3 kinder.Mein Bruder muss dann um seiner Familie und sich selber kümmern.Er ist student und hat nur ein 300 basis-job das natürlich nicht reicht um zu Leben.Von Januar bis April hat von einem Freund ein paar euro( circa 1500) geliehen und auf dem konto eingezahlt um seinen Mieteschuld ,sein studiengebühren und andere rechnungen zu bezahlen. Hartz 4 weiss das jetzt und sag das sie werden es von seiner Frau das Geld abziehen( circa 1500 euro)und ihm klagen obwohl seinen Ausgabe circa 650 euro monatlich sind.Ich stelle mich die Frage wie das deutsche gesetz ist? hatte pirlo kann recht zu arbeiten um zu überleben? und Hartzt 4 meinte jetz pirlo soll 400 euro zu seiner frau geben monatlich da er schon bafög (600 euro)bekomme.Ist noch alles in ordnung obwohl bafög ein Darlehen ist? bitte um antwort

Hallo,

ich hoffe, ich habe alles richtig verstanden:
Pirlo ist Student und bekommt BaFöG, zudem verdient er 300€.
Seine Ehefrau bekommt ALG II (Hartz IV) und hat drei Kinder (für die sie Kindergeld i.H.v. 558€ erhält). Ich gehe davon aus, dass es sich nicht um Pirlos leibliche Kinder handelt, aber das Pirlo mit seiner Frau und den Kindern zusammen lebt.

Richtig?
Falls nein: Bitte etwas genauer beschreiben.
Falls ja:

Pirlo hat sich 1500€ geliehen, das Geld wurde auf sein Konto eingezahlt. Somit wird es von der Arge korrekterweise als Einkommen angerechnet. Demenstprechend wurde zuviel ALG II gezahlt, was die Arge nun zurück fordert.

Das BaFöG darf nicht angerechnet werden, da es eine zweckgebundene Leistung ist- jedoch muss das Einkommen, was Pirol zusätzlich verdient, angerechnet werden. Als Student steht ihm der BaFöG-Satz zu, alles, was diesen übersteigt, muss er für seine Frau einsetzen. Ansonsten müsste ja die Gesellschaft für seine Frau aufkommen!!

Ich schaue jedoch nicht wirklich durch … sind das seine Kinder? lebt er mit seiner Frau und den Kindern zusammen? Was meinst du mit „Die frau bekommt Hartz 4 und seit dezember kein Lebensunterhalt mehr“? Was für einen Lebensunterhalt?

Guten Tag,
es ist zu kompliziert. Bitte googeln Sie eine Beratungsstelle vort Ort!

Viele Grüße
Klaus Fournell

Danke für dein Antwort,
Bevor pirlo die Frau geheiratet hat war sie doch alleinerzieherin und hat was für Lebensunterhalt bekommen(ich weiss nicht genau aber sie hatte eine zusatzliche hilfe). Die kinder gehört nicht zu pirlo und sie wohnen auch nicht zusammen.
Die 1500 euro hat er geliehen da er noch keine bafög bekame.Die wurde auch nicht ein mal eingezahlt sonder in kleine summe von (20 , 100 oder 400 euro ).Das war von januar bis april.Dann hat er zum glück ab mai bafög bekommen.

auch wenn das bafög nur als darlehn gezahlz wird, geht es in das familieneinkommen und wird bei der berehnung von harzt iv mit einbezopgen, das heißt, er muß zum unterhalt mit beitragen und geld an seine Frau geben, gegen die 1500 euro rückzahlung soll er in widerspruch gehen , er soll anhand einer Quittung belegen, das es geliehen ist und anhand der KONTOAUSZÜGE DAS ER ES FÜR zAHLUNGEN GENUTZT WURDEN IST das problem ist, das alles geld was auf das konto eingezhalt wird von der arge als einkommen berechnet wird also wichtig ist der widerspruch beim amt

Dein Bruder ist mit der Heirat seiner Frau und auch ihren Kindern unterhaltspflichtig.
Wenn die Frau das Geld für die Wohnung von der ARGE bekommen hat, sind diese 1500€ Einkommen.
Er hätte sich ja in der Lebensgemeinschaft mit eintragen können.

Hallo olivier23,

durch die Heirat ist eine Bedarfsgemeinschaft entstanden und da zählen alle Einkommen hinein.

Meine Zweifel habe ich aber auch beim Bafög: Das ist ja zur Hälfte ein Kredit.

Da ich selbst da nicht weiterkomme, nachfolgend ein paar Links von anderen Foren, die sich auch damit befassen:

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-…

[http://www.bmas.de/portal/22128/arbeitsmarktreform__…](http://www.bmas.de/portal/22128/arbeitsmarktreform fragen und antworten zur__bedarfsgemeinschaft.html)

http://www.anti-hartz.de/

http://www.anti-hartz.de/archiv/index.htm

viel Erfolg

Seiner frau hat der Belegt heute gezeigt dass das Geld geliehen wurde,und alle kontoauszüge und die frau vom Amt meinte" Das ist egal woher das Geld kommt, hauptsache es wurde eingezahlt"…Anschliessend meinte sie dass das Geld(1500) wird einfach von seiner frau abgezogen und nicht mehr angerechnet .Ist das noch logisch?

Wenn dein Bruder eine Frau mit drei Kindern heiratet, geht man schnell davon aus, dass es sich um die Heirat wegen der Aufenthaltserlaubnis geht.
Dass man der Frau die Leistung gestrichen hat. lässt darauf schließen, dass sie wohl eine Meldung nicht oder nicht rechtzeitig erstattet hat. Dass er sich das Geld geliehen hat und auf das Konto eingezahlt hat, war ein Fehler. Aber das könnte ja jeder behaupten. Hier geht man wohl davon aus, dass dein Bruder wohl schwarz arbeitet.

Mein Bruder (pirlo)ist seit dezember sie2010 verheiratet mit
einer deutsche.der ist selber ausländer.Die frau bekommt Hartz
4 und seit dezember kein Lebensunterhalt mehr.sie hat auch 3
kinder.Mein Bruder muss dann um seiner Familie und sich selber
kümmern.Er ist student und hat nur ein 300 basis-job das
natürlich nicht reicht um zu Leben.Von Januar bis April hat
von einem Freund ein paar euro( circa 1500) geliehen und auf
dem konto eingezahlt um seinen Mieteschuld ,sein
studiengebühren und andere rechnungen zu bezahlen. Hartz 4
weiss das jetzt und sag das sie werden es von seiner Frau das
Geld abziehen( circa 1500 euro)und ihm klagen obwohl seinen
Ausgabe circa 650 euro monatlich sind.Ich stelle mich die
Frage wie das deutsche gesetz ist? hatte pirlo kann recht zu
arbeiten um zu überleben? und Hartzt 4 meinte jetz pirlo soll
400 euro zu seiner frau geben monatlich da er schon bafög (600
euro)bekomme.Ist noch alles in ordnung obwohl bafög ein
Darlehen ist? bitte um antwort

Das war doch keine Fehler meine Meinung nach denn er musste doch seine rechnungen bezahlen. Das ist keine Schwarzarbeit, weil der recht hat es zu machen obwohl das nicht gemeldet ist. Es gibt ein paar web seite für studenten wo man tages job kriegen kann und das ist oft privatanzeige.
Der hat auch die Frau nicht wegen Aufenthalerlaubniss geheiratet da er schon eine besitz und er konnte doch nicht studieren wenn er keine hätte.

Hallo,

als Ehemann muus Pirlo sein Einkommen für seine Ehefrau einsetzen, auch dann, wenn sie nicht zusammen wohnen (wieso wohnen die nicht zusammen?).

Für die Kinder ist er gesetzlich nun „Stiefvater“, da wird sein Einkommen bedingt mit angerechnet.

Kann er nachweisen, dass er die 1500€ „zweckgebunden“ (also bspw. explizt für die Studiengebühren usw.) bekommen hat? Falls ja: Widerspruch einlegen.

Sie werden erst ab nächste semester zusammen wohnen da er noch keinen studienplatz wo seiner frau wohnt bekommen hat.
Sein Freund der das Geld geliehen hat , hat es bestätigt, und die kontoauszüge sind da mit der beweis aber irgenwie reicht nicht sagt der Frau vom Amt. Sie meinte einfach : " Das Geld wurde eingezahlt, egal woher das kommt und für welche Zweck das war"

Hallo,
es tut mir leid. Ich bin keine Expertin für die Leistungsgewährung nach dem ALG II.
Aber ich denke, selbst wenn das Einkommen deines Bruders (BAföG und Arbeitseinkommen)für die Familie angerechnet wird, müsste noch ein ergänzender Anspruch auf die Leistungen bestehen. Die Frau sollte auf jeden Fall gegen den Bescheid der ARGE Widerspruch einlegen.

mfg

Hallo Olivier

Dein Bruder bildet mit seiner Frau eine sog. Bedarfsgemeinschaft. Alles Geld was man bekommt wird grundsätzlich als Einkommen angerechtnet! Somit nbenötigt die Familie weniger Hartz IV, da sie ja auch BAFÖG (anderes Einkommen) hat.
Bafög ist nur zum Teil ein Darlehen und muss erst zurück gezahlt werden, wenn Dein Bruder 4 Jahre im Beruf ist. Also ist es Jetzt „Einkommen.“
Auch die 300 Euro aus dem Job sind Einkommen selbst wenn dein Bruder davon die Studiengebühren bezahlt:

Für die Kinder muss die Frau Kinderwohngeld beim Wohnungsamt beantragen. Das bekommt sie auch nicht von der ARGE. Vielleicht sollte auch sie einen Nebenjob machen.

Wenn sie als Familie also Einkommen haben, dann brauchen sie kein Hartz IV. Wer eine Familie zu ernähren hat, kann sich den Luxus eines Studiums eigentlich nicht leisten !
Heiraten tut man ja nicht um hier ein Bleiberecht zu bekommen, sonderm weil man die Frau liebt und für sie sorgen will…
…mehr sag ich da mal jetzt nicht zu.

Gruß Gwenhyfar

Trotzdem ist Einkommen, jedweder Art auf die „Bedürftigkeit“ anzurechnen. Sich Geld leihen, und das auf ein Konto einzahlen, ist dann schlicht gesagt einfach blöd.

Hallo, Oliver, bitte, hab ein paar Tage Geduld, ich melde mich, sobald ich Dir eine brauchbare Antwort mailen kann. MfG Klaus

Sorry, da kann ich auch nicht helfen

also ich würde auf alle fälle in widerspruch gehen, kann etwas schwierig werden, es gibt noch eine möglichkeit, wenn dem widerspruch nicht stattgegebem wird zum sozialgericht gehen, das ist umsonst, auf alle fälle zeigt es wieder, dass man
kein anderes geld auf sein konto gehen lassen kann, dann hat man hinterher nur scherereien
, wi: Seiner frau hat der Belegt heute gezeigt dass das Geld

geliehen wurde,und alle kontoauszüge und die frau vom Amt
meinte" Das ist egal woher das Geld kommt, hauptsache es wurde
eingezahlt"…Anschliessend meinte sie dass das Geld(1500)
wird einfach von seiner frau abgezogen und nicht mehr
angerechnet .Ist das noch logisch?

Hallo,

der Bruder bildet mit der Frau und den Kindern eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Er selber hat ja kein Anrecht auf Hartz IV, da er Bafög bekommt. Wenn er so viel Geld durch das Bafög und den Nebenjob verdient, dass dadurch das Hartz IV von der Frau wegfällt, dann kann man da leider nichts machen. Ist er denn der Vater der 3 Kinder? Ansonsten müsste nämlich der Vater der Kinder noch Unterhalt zahlen. Das Kindergeld der Kinder wird übrigens auch als Einkommen angerechnet und vom Hartz IV abgezogen.

Natürlich darf der Bruder arbeiten aber wenn man Hartz IV bekommt, wird das natürlich zu einem Teil angerechnet.
Tut mir leid, dass ich da nichts positiveres zu schreiben kann.

Hallo, Oliver, die Situation ist allerdings doch recht kompliziert und läßt sich so kaum klären bzw. beantworten…

Klar dürfte jedoch sein, daß Stundenten keine Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) erhalten.

Gegen den Rückforderungsbescheid über 1500 € könnte die Frau grundsätzlich Widerspruch einlegen (wenn die Frist von 4 Wochen noch nicht verstrichen ist). Aber dafür sollte dein Bruder bzw. seine Frau besser einen Rechtsanwalt beauftragen und vorher beim Amtsgericht „Beratungskostenhilfe“ beantragen.

Kann dir leider so nicht mehr sagen. Hoffentlich konnte ich dir trotzdem helfen?

Gruß, Klaus