Hallo
Ich habe gerade ein massives Problem mit meinem Vermieter Evangelische Siedlungswerk.
Im folgenden als ESW benannt.
Dieses Jahr werden es 25 Jahre das ich da wohne .
Ich weiß nur das der Vormieter hier in der Wohnung gestorben sein soll.
Ich weiß also nicht ob die Decke noch vom Vormieter gestrichen wurde oder von der ESW
Nun ist folgendes eingetreten ich habe im Rahmen der fälligen Schönheitsreperaturen
vor ein paar Jahren meine Schlafzimmer Decke gestrichen, mit normaler Innenwandfarbe
( Baumarkt)die ersten 2x ging das auch gut als ich dann das 3. mal gestrichen habe hat sich dann an mehreren Stellen die alte Farbe abgelöst die ich dann auf dem Roller hatte
teils größere und kleinere . (Brief der ESW füge ich im Anschluss bei, wo mir zugesagt wurde das die Decke und die Bodenbeläge gemacht werden)
Das habe ich auch beim Vermieter des öfteren bemängelt. Zieht sich seit ca 10 Jahren so dahin
Nach schriftlicher Androhung einer 20% Mietminderung wurde endlich reagiert
Auch soll ich nach 25 Jahren endlich neue Bodenbeläge bekommen ( habe die Whg mit Teppich angemietet)
Nun waren am Dienstag der Instandhaltungstechniker samt Hausmeister und Maler und Bodenverleger da zur Besichtigung und Ausmessung der Räume.
Der Maler meinte es wurde da mit Leimfarbe gestrichen ( nicht von mir ) worauf Herr XX Instandhaltungstechniker meinte da wäre ich selber schuld ich hätte mich bevor ich da streiche informieren müssen welche Farbe da drunter sei und sie würden das nicht übernehemen ich kann das auf meine eigenen Kosten streichen lassen mit abspachteln, abwaschen, grundieren und streichen.
Brief der ESW:
Antwortschreiben bzgl. Schäden in der Mietwohnung Wohnanlage:
Sehr geehrte Frau_
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.01.2013.
Die von Ihnen besagte Mietminderung von 20% lehnen wir hiermit schriftlich ab.
Ihr örtlicher Hauswart Herr"hat Ihnen mehrmals Termine angeboten, um Arbeiten ausführen zu lassen. Leider konnten Sie von diesen Terminen keinen wahrnehmen. ( Da ging es um die Bodenbeläge)
Um unseren Pflichten als Vermieter nachkommen zu können bieten wir Ihnen an, die Decke im Schlafzimmer neu zu streichen und ebenso in diesem Zimmer einen neuen PVC-Boden zu verlegen.
Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, bis zu welchem Termin Sie Ihr Schlafzimmer ausräumen können.
Sobald wir diese information erhalten haben, werden wir die entsprechenden Firmen zur Durchführung der o. g. Maler- und Bodenarbeiten entsprechend beauftragen.
~,~it freundlichen Grüßen
Instandhaltungstechniker
Sachbearbeiterin Instandhaltungstechnik
Nun meine Fragen:
Kann die ESW die o.g. Genehmigung wieder zurückziehen, da ich ja angeblich selber schuld bin und mich nicht ausreichend informiert habe?
Hätte der Vermieter mich nicht informieren müssen das da mit Leimfarbe gearbeitet wurde bin ja kein Hellseher?
Gibt es irgendwelche Paragraphen auf die ich mich berufen kann kam beim googeln nicht weiter ?
Und wie kann und soll ich nun weitervorgehen
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure antworten die mir sicherlich helfen werden