Stress wegen NK Abrechnung und Verbot von Trockner in Keller

Hallo,

eine Person ( Mieter ) wohnt in einem Mehrfamilienhaus ( seit 4 Jahren ). In den ersten NK Abrechnungen war eine Putzhilfe aufgeführt ( 30 Euro ) was soweit OK ist. Sie macht ihre Arbeit gut.

Seit der letzten NK Abrechnung allerdings ist einmal die Vorgartenpflege mit 60 Euro aufgeführt und ein Hauswart mit 80 Euro. Beide Personen sind aber Freunde des Vermieters und machen ihre Arbeit eher schlecht bis gar nicht.

Der Vorgarten sieht furchtbar aus und wird max. 1 mal im Jahr geschnitten. Der Job des Hauswarts ist überhaupt nicht nachzuvollziehen ( was tut er ? ). Da beides erst seit der letzten NK Abrechnung ausgewiesen wird, bleibt jetzt die Frage ob der Vermieter dies überhaupt ausweisen darf und inwieweit welche Arbeiten verrichtet werden müssen um die Summe zurechtfertigen. Was kann der Mieter hier verlangen ?

Weiter hat der Mieter seit ein paar Monaten einen Kondenstrockner im Keller stehen ( im Bad ist kein Platz mehr, da zu klein ). Der VM schrieb ihm daraufhin einen Brief das er es zu unterlassen hat ein elektronisches Gerät im Keller zu betreiben.

Darf der VM dies verlangen ? Oder kann der Mieter hier den Trockner weiter betreiben ? Es sind ja auch Steckdosen vorhanden

MfG

Hallo,

die Steckdosen können auch für eine Beleuchtung, einen Kühlschrank oder Kleinwerkzeug gedacht sein. Einen Kondenstrockner, der trotz Kondensation erhebliche Mengen an Feuchtigkeit an die Luft angibt, muß der Vermieter nicht dulden. Insbesondere dann nicht, wenn nicht für eine hinreichende Lüftung gesorgt werden kann (Abluftventilator o.ä.).

Zudem handelt es sich bei einem Kellerraum dem Wesen nach um einen Abstellraum und nicht um eine Waschküche. Wenn der Trockner da nur rumsteht, ist das eine Sache, wenn er betrieben wird, eine ganz andere.

Hinsichtlich der Schlechtleistung bei Gartenpflege und Hausmeister ist die Sache nicht so eindeutig, ohne die genauen Umstände zu kennen. Schlechtleistung muß nachgewiesen werden, d.h. die Zahlung kann nicht einfach so aufgrund einer Vermutung verweigert werden. Man sollte auch bedenken, daß ein Hausmeister bspw. auch für den Winterdienst bzw. die Bereithaltung desselben bezahlt wird bzw. bezahlt werden muß, auch wenn der Winterdienst in einem Jahr aufgrund der Witterung nicht geleistet werden muß. Außerdem gehören auch unauffällige Tätigkeiten zur Leistung eines Hausmeisters, d.h. das Wechseln von Leuchtmitteln, das Einlassen und die Beaufsichtigung von Handwerkern, die Kontrolle bzw. das Nachjustieren von Heizungen usw. usf. Will sagen: nur, weil man die Tätigkeit nicht bemerkt, heißt das nicht, daß nichts getan wird.

Insbesondere, wenn - wie Du zu vermuten scheinst - eine Vetternwirtschaft vorliegt, wird es ein leichtes sein, ein Leistungsverzeichnis aus dem Hut zu zaubern, in denen genau solche Dinge aufgeführt sind. Das soll nicht heißen, daß Du dagegen nichts machen kannst, aber es wird zumindest nicht leicht,

Für die Gartenpflege gilt übrigens das gleiche. Auch das bloße Schneiden von Kleingehölzen und der Abtransport des Grünschnitts kann ganze Arbeitstage in Anspruch nehmen, die natürlich bezahlt werden müssen, auch wenn die Landschaft hinterher immer noch weit von einem englischen Garten entfernt ist.

Gruß
C.

Der Keller hat eine normale Abluft ( Kellerfenster ) und keinen extra Ventilator. Aus anderen Waschkellern kenne ich das auch nicht anders. Dort waren auch keine Abluftventilatoren vorhanden. Und ein Kondenstrockner macht ja kaum Feuchtigkeit, da die Feuchte gesammelt wird und nicht an die Umgebung abgegeben ( bzw. mit Abluftschlauch nach draußen ).

Inwieweit kann man gegen die Veternwirtschaft vorgehen ? Vor allem da es ja erst seit 2018 gemacht wird (?) und in Rechnung gestellt wurde.

Ich nehme an, das sind nur die Kosten, die der Mieter zu zahlen hat. Wie hoch sind die Kosten denn insgesamt? Wie viele Mietparteien gibt es? Gibt es eine Auflistung der Kosten für HM, Garten etc. mit genauer Aufschlüsselung, welche Tätigkeiten erledigt wurden?

Wo genau steht der Trockner? Im Waschkeller? Oder im eigenen Kellerabteil? Was ist das für Strom? Dein Strom oder Allgemeinstrom?
Aber ein generelles Verbot halte ich für unzulässig.

Guck in den Mietvertrag welche Nebenkosten überhaupt umgelegt werden dürfen.
entweder es hat eine Liste in der auch Gartenpflege ,Treppenhausreinigung und Hausmeister genannt werden oder es wird auf das Gesetz (mit seiner langen Liste an zulässigen umlagefähigen Kosten) verwiesen.
Dann kann man auch von einem zum andern Jahr neue Nebenkosten umlegen.

Wenn nicht, dann nicht !

Und ob Verwandte die Dienste machen ist erst einmal (oder überhaupt) unproblematisch. Wichtig ist, ob die Kosten umlagefähig sind.

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Hast Du schon mal was von Wasch-Trockner-Säulen gehört ? Trockner steht auf der WM, gekoppelt mit einem speziellen Rahmen.

Erstens: nur, weil das andere Vermieter dulden, heißt das nicht, daß das ein anderer Vermieter auch dulden muß.
Zweitens: nur, weil der Auffangbehälter Wasser auffängt, heißt das nicht, daß er die gesamte Feuchtigkeit auffängt. Tatsächlich werden 30-50% der Feuchtigkeit an die Raumluft abgegeben (hängt vom Modell ab). Das kann man mit einer Waage und einem Eimer übrigens ganz leicht selbst ermitteln.

Indem man Beweis dafür sammelt. Ich habe zwar keine Idee, wie die aussehen sollten bzw. wie man die sammeln kann, aber das wäre eine Lösung.

Mit welcher Begründung?

Noch eine Sache: es auch gut sein, daß die Eigentümerversammlung beschlossen hat, daß keine Trockner in den Kellern aufgestellt werden dürfen. Danach würde ich mich bei Gelegenheit auch mal erkundigen.

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Das wäre bei mir zum Beispiel nicht möglich, da die Waschmaschine im 3,5 m^2 Bad unter der Heizungsanlage steht, in meiner alten Wohnung hab ich den Trockner (sowie die Waschmaschine) nicht einmal ins Bad gekriegt, weil die Tür zu schmal war.

Vermieter fordern andauernd irgendwelchen unzulässigen Müll. Zum Beispiel Verbot des Wäschetrocknens in der Wohnung, was Gerichte schon gekippt haben.

In einer alten Wohnung war nicht nur das Wäschetrocknen auf dem Ständer, sondern auch das Waschen und das Aufstellen eines Trockners per se in der Wohnung verboten. Der stand damals im eigenen Kellerraum und so ein Kondenstrockner macht im Übrigen überhaupt keine Feuchtigkeitsprobleme…
Wäre es dem VM lieber, wenn die Wäsche ohne Trockner trocknet?! Wo dann nämlich? In der Wohnung, wo man es unterlassen soll oder im Keller, wo das Feuchtigkeitsproblem dann größer ist, als mit nem Kondenstrockner.

Also ich würde den darauf hinweisen, dass ein generelles Verbot ungültig sei, er bei anderer Meinung ja klagen könnte und wenn er den Strom abstellen sollte, wird halt die Miete gemindert.

Hallo,

als Mieter muss einem ermöglicht werden, einen Wäschetrockner zu betreiben. Wenn das Bad zu klein ist und ein anderer Raum in der Wohnung nicht zur Verfügung steht oder unzumutbar wäre (das Wohnzimmer ist KEINE Alternative), kann der Kellerraum in Frage kommen.

Ich habe auf die Schnelle keine Urteile für Mietwohnungen gefunden, es gibt aber einige für Eigentumswohnungen.
Eins sagt: Wenn alle Mieter einen besonderen Raum, etwa einen gemeinsamen Waschraum im Keller, benutzen können, darf die Aufstellung an anderen Orten als diesem untersagt werden.

Wenn der Kellerraum belüftet werden kann und der Strom über den eigenen Zähler läuft (unbedingt testen!), sollte man dem Vermieter sagen, dass das Bad leider zu klein ist, dass man bei Betrieb des Trockners die Kellertür dicht verschlossen hält und dabei auch lüftet, man aber natrülich gerne bereit ist, einen Alternativvorschlag anzunehmen.

Wobei die Feuchtigkeit minimal ist, denn diese Bauart hat zwei Luftströme, die gut gegeneinander abgedichtet sind. Die Zirkulationsluft vermischt sich nicht mit der Raumluft, es gibt aber bei den Temperaturerhöhungen durch sich ausdehnende Luft kleine Mengen an Leckage.

…muss repariert werden.
Offenbar sind da Dichtungen defekt.

Bitte um Einsicht in die Belege, insbesondere in die vom Hauswart durchzuführenden Tätigkeiten.
Was macht der denn? Sicher ersetzt er auch mal eine Lampe im Treppenhaus und macht kleinere Reparaturen, vielleicht liest er auch mal Zählerstände ab oder hilft, wenn bei einem Umzug eine Wohnungsübergabe durchzuführen ist?
Der darauf fallende Anteil gehört zu Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltung. Die Kosten dafür hat aber der Vermieter zu tragen, das muss berücksichtigt (also abgezogen) werden.

Das stimmt schlicht und ergreifend nicht. Du kannst den Test ja mal machen: Auffangbehälter entleeren und wiegen, nasse Wäsche wiegen, Trockner laufen lassen und anschließend Wäsche und Auffangbehälter wiegen und die Summe mit dem vergleichen, was die nasse Wäsche gewogen hat. Die Differenz ist in der Luft gelandet.

Ein Keller ist nicht auf Lüftung ausgelegt, erstens, Zweitens fällt die in die Luft abgegebene Menge Wasser bei normaler Verwendung des Trockners im Vergleich, was man so an Feuchtigkeit ausatmet, beim Duschen oder Baden verteilt oder beim Kochen verdampfen läßt, gar nicht so sehr ins Gewicht. Bei einem Keller, der klimatisch an sich schon schwierig ist und deswegen auf zusätzliche Luftfeuchtigkeit besonders empfindlich reagiert, sieht das ganz anders aus.

Oder aber, der Vermieter schickt eine Abmahnung nach der anderen und am Ende die Kündigung. Gegen die darf sich dann der Mieter gerichtlich zur Wehr setzen, was sicherlich entspannter ist als den Trockner in der Wohnung einfach auf die Waschmaschine zu stellen.

Das wäre aber ein lustiger Zufall, wenn alle drei Kondenstrockner, die mir bisher unterstanden, Macken an den Dichtungen gehabt hätten. Miele, Miele und AEG übrigens. Daß man die Feuchtigkeit nicht so merkt (daher der Hinweis auf das Auswiegen), liegt daran, daß die Luft sehr warm ist, d.h. die relative Luftfeuchtigkeit ist gar nicht mal so groß, aber wenn die im Bad oder sonstwo abkühlt, geht die relative Luftfeuchtigkeit nach oben. Da Bäder bauartbedingt in der Regel auf die Abführung von Luft ausgerichtet sind, ist das nicht das Riesenproblem - wohl aber eben im Keller.

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Mein Kondenstrockner macht das ganze Bad tropfnass, auch seit er neu war. Scheint Standard zu sein. Ausserdem kann der Wasserbehaelter voll sein, dann geht das weitere Wasser auch in die Luft, dies waere allerdings ein vermeidbarer Bedienfehler.

Seltsam,das Probelm hatte ich noch bei keinen Kondesntrockner. Aktuelle Geräte haben sollte man mit Wärmepumpe kaufen, da wird nicht mal der Raum warm. Unster Trockner sthet im Keller, in der Nähe habe ich ein Hygrometer und das steht der zeit bei 50% bei 14°C.

Was machst Du als Vermieter?

Das Funktionsprinzip ist das gleiche: Frischluft rein, aufwärmen, durch die Wäsche blasen, Feuchtigkeit am Kondensator entziehen und Abluft ausblasen. Der einzige Unterschied ist, daß der Wärmepumpentrockner der Abluft Wärme entzieht, um sie der Zuluft wieder zuzuführen.

Das sind für einen Raum, in dem öfter ein Trockner läuft, schon sehr spezielle klimatische Verhältnisse. Ist der letzte Trocknerlauf allerdings schon einen Tag her und wurde seitdem gelüftet und ein bißchen geheizt, paßt das schon eher. Oder aber, es steht/hängt noch ein automatischer Entfeuchter herum, der beim Neubau irgendwo montiert wurde.