Streugut, Schneeschieber und -besen

Hallo,

darf ein Vermieter die Mieter eines Hauses verpflichten, neben dem Streugut auch Schneeschieber und Schneebesen selbst zu kaufen?

Sind die Mieter nicht in der Lage, die Dinge zu besorgen (Krankheit, Abwesenheit, Ausverkauf der Materialien), müsste dann der Vermieter die Sachen nicht doch zur Verfügung stellen, da er auch für Unfälle, die bei Ausbleiben des Winterdienstet entstehen, haftet?

Mit freundlichen Grüßen

elisa

Hallo Elisa,

einige Rechte finden sich unter:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/streup

Gruß Bollfried

…hallo…wer bezahlt denn die Sachen für die Treppenhaus-Reinigung…Aufnehmer,Eimer,Putzmittel???

Link
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/streup…

Der Mieter. Im Zweifel über die NK-Abrechnung.

vnA

soweit ich weiß muss der schneeschieber und der besen gestellt werden, streusalz etc. muss der mieter selbst beschaffen.

Hallo Jens,
Du weisst aber, dass der Einsatz von Streusalz durch Privatpersonen verboten ist?
Grüße
Almut

Und du weisst, dass die Aussage „verboten“ von Gemeinde zu Gemeinde und Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt ist?

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Hallo High,
sorry, ich hab Berlin mal wieder als Nabel der Welt gesehen.
Korrektur:
Streusalz-Einsatz von Privat-Leuten ist in folgenden Kommunen verboten:
Aichtal
Berlin
Donaueschingen
Bräunlingen
Hüfingen
Duisburg
Freiburg
Greifswald
Gladbeck
Hamburg
Karlsruhe
Korntal-Münchingen
Leinfelden
Mainz
München
Schwerin
Wiesbaden
Aachen
Augsburg
Bayreuth
Bielefeld
Braunschweig
Bonn
Bremen
Chemnitz
Coburg
Dresden
Düsseldorf
Emstetten
Erfurt
Essen
Frankfurt/Main
Gelsenkirchen
Gera
Hannover
Heilbronn
Kassel
Köln
Kiel
Leipzig
Bad Kreuznach
Mannheim
Münster
Nagold
Norderstett
Nürnberg
Paderborn
Pforzheim
Potsdam
Regensburg
Reutlingen
Saarbrücken
Salzgitter
Stralsund
Stuttgart
Schwedt
Tübingen
Ulm
Weimar
Würzburg
Ich hoffe, jetzt hab ich die Richtige Auskunft gegeben. Tut mir leid, dass ich das auf Deutschland pauschal bezogen habe.
Guten Rutsch
Almut

kein Problem… mit Berlin allein deckst du ja einen beachtlichen Teil der Bevölkerung ab :wink:

Dir auch einen guten Rutsch

Gruss highQ

Hallo,
danke für den Link. Also muss es eigentlich der Vermieter machen (die Geräte zum Räumen). Aber die Gerätschaften werden - so verstehe ich es - doch auch wieder über die Nebenkostenabrechnung auf alles umgelegt. Verstehe ich das richtig?

LG

elisa

Hallo elisa,

danke für den Link.

der Link stammt von bollfried, habe ihn nur korrigiert.

Also muss es eigentlich der Vermieter machen (die Geräte zum Räumen).

Ja, die Geräte müssen vom Vermieter angeschafft werden.

Aber die Gerätschaften werden - so verstehe ich es - doch auch wieder über die Nebenkostenabrechnung auf alles umgelegt. Verstehe ich das richtig?

Nein, die Anschaffungskosten sind nicht umlagefähig, also keine Berechnung über die NK-Abrechnung.

Gruß

Joschi