Hallo,ich habe eine Frage wollte gerne wissen wie es sich verhält wenn ein Arbeitnehmer nach der Spätschicht auf dem Betriebsgelände wegrutscht und sich einen schmerzhaften Knieschaden zuzieht der daann auch noch Operiert werden muß ist generell der Betrieb für evtl Schmerzensgeldforderungen zu belangen ich Danke schon mal im vorraus für Antworten
Hallo,
in einem Betrieb gelten die Vorschriften der Berufsgenossenschaft und das heisst nichts anderes,als das der AG für entsprechende Maßnahmen sorgen muss.Der Unfall zählt als Arbeitsunfall und wird über die BG abgerechnet.
Hallo ,vielen dank für das Feedback ich meinte aber die Schmerzensgeldfrage ob man dann den Arbeitgeber auch darauf verlagen kann danke