Danke für die Antworten. Ich spinne mal weiter.
Er hat nicht sein Auto da geparkt, ist also auch nicht täglich
dort.
Das ist unerheblich, denn es bleibt täglich sein Eigentum.
Was wäre, wenn er 500 km weiter wegwohnen würde? Dann ist er
doch kein Anwohner mehr. Er wohnt da ja nicht. Was wäre, wenn
er ein unbebautes Grundstück hätte und 500 km weit weg wohnen
würde? Muß er dann einen Hausmeisterservice beauftragen?
Er wäre dann ein 500 km entfernt wohnender Eigentümer.
Er müsste sich jemanden suchen, der diese Anwohner/Eigentümerpflichten in seinem Auftrag -auch gegen Entgelt- ausführt.
Die Gemeinde macht es sich einfach, bestimmt einige Straßen,
in denen die Anwohner für den Winterdienst aufkommen müssen.
Ja, das dürfen Gemeinden.
Wo keine Anwohner sind und sich die Gemeinde der Verantwortung
entziehen will, kommt einfach ein Schild „eingeschränkter
Winterdienst“ hin.
Das darf die Gemeinde ebenfalls. Aber, nicht alle Grundstücke an denen es keine Anwohner gibt sind ohne Eigentümer. Insofern liegt auch hier die Pflicht beim Eigentümer. Ist das die Gemeinde selbst, darf sie je nach Priorität auch den Winterdienst einschränken.
Was geschieht, wenn der Eigentümer in Urlaub ist und dann
schneit es unerwartet und er kann keinen Vertreter bestimmen?
Der Eigentümer weiss doch, dass in der Zeit von November bis März mit Schneefall, Eis und Frost zu rechnen ist. Da kann er, wenn er in Urlaub fährt auch Vorsorge treffen und einen Dritten mit den Pflichten beauftragen.
Was ist, wenn er krank im Bett liegt, draußen schneit es und
jemand legt sich vor seinem Haus auf die Nase?
Dann hat er, wenn er für die Verkehrssicherung zuständig war, gegen diese Verkehrssicherungspflicht verstoßen und muß, wenn er verklagt wird, löhnen.
Auch wenn er krank im Bett liegt, kann er zum Hörer greifen und einen Dritten bauftragen. Wie er sich im Krankheitsfall mit Lebensmitteln und Genußmitteln versorgen kann, das weiss er ja auch .
Ich schreibe es nocheinmal: Eigentum verfplichtet.
Die Städte und Gemeinden sind berechtigt die Straßenreinigung und den Winterdienst ganz oder teilweise auf die Anwohner und Eigentümer der Grundstücke zu übertragen. Dafür gibt es entsprechende Satzungen.
Auf der anderen Seite wäre das Geschrei ebenso groß, wenn die Gemeinde die Straßenreinigung und Winterdienst einer Firma überträgt und sich die Kosten von den Anwohnern zurückholt.
Einem jeden Recht getan, ist eine Kunst die keiner kann.
Auch keine Gemeinde.
Rumburak