Streupflicht bei anhängiger Gemeinschaftseinrichtu

Hallo,

angenommen man mietet eine Wohnung im Haus mit anhängiger Gemeinschaftseinrichtung, also die linke Hälfte des Hauses Kindergarten mit Kindergartengelände, die rechte Seite 2-3 Wohnungen. Um zum Kindergarten zu kommen, wird das Grundstück also befahren und auch dort geparkt. Angehörige u. Besucher des Hortes nutzen also die gleichen Wege und noch das hintere Stück wie die Bewohner des Hauses.
Das Grundstück ist recht groß.

Im Mietvertrag ist eine Räum- u. Streupflicht vereinbart. Der Vermieter würde einen Plan zukommen lassen. Hieße das, man muss das als privater Bewohner das ganze Grundstück mit räumen/bestreuen? Danke

Hallo !

Das wollen wir mal nicht hoffen !
Die angesprochene Regelung des Winterdienstes wird/muss das im einzelnen regeln,wer für den gemeinschaftlich genutzten Zugang/Zufahrt zuständig ist.
4 Parteien( 1 Hort/3 Mieter),also etwa wöchentlicher Wechsel des Winterdienstes.
Da die Kosten für einen gewerblichen Winterdienst umlagefähig wären,müssten es die Mieter/Hort sowieso zahlen.

Aber im Grunde kann das der VM auch nur einem Mieter „aufdrücken“,also individuelle Vereinbarung. Man muss die aber kennen,bevor man unterschreibt.
Dann spricht man drüber,einigt sich oder mietet nicht an,wenn so eine Zumutung verlangt würde.

MfG
duck313