Streupflicht bei berufstätigem Eigenheimbesitzer

Hallo Zusammen,

in der Suche habe ich leider nichts passendes gefunden, auch das Internet verrät nicht viel . . .
Folgender Sachverhalt: Eigenheimbesitzer (Einfamilienhaus) mit Eckgrundstück. Heute morgen wurde brav gekehrt und gestreut. Aber ich frage mich, was macht der Grundstückseigentümer denn tagsüber, während er auf der Arbeit ist? Er kann ja nicht 2-3 mal am Tag nach Hause fahren (35km/1/2 Std. Fahrt bei normalen Wetterverhältnissen) um zu räumen. Wer ist dann zum Räumen verpflichtet bzw. wer haftet?

Vielen Dank für Eure Antworten und Hilfe
Laramaus

Delegieren

Zum Räumen ist derjenige verpflichtet, den es nach der Satzung trifft, bzw. derjenige, der diese Aufgabe übernommen hat. Haftbar ist der, der verpflichtet ist bzw. dies übernommen hat. (Räumdienst, Nachbar)

vnA

Hallo Laramaus !

Sag mal,das weisst Du nicht ?

Glaubst Du,nur weil man abwesend ist,darf man die Räumpflicht(nach Gemeindesatzung) unterlassen ?
Entweder man hat freundliche Nachbarn,die es mit übernehmen können oder man beauftragt gewerbliche Winterdienste.
Ja,die kosten auch Geld !
Und die kommen dann auch bei Bedarf mehrfach,wenn es tagsüber neu schneit oder sich neu Glatteis bildet.
Auch übernehmen sie dann die Haftung für Schäden,falls jemand zu Schaden kommen sollte,wenn es doch nicht rechtzeitig geräumt/gestreut wurde.

mfG
duck313