Streupflicht im Mietvertrag, wer muß wirklich dem

Person A hat ein Mehrfamilienhaus mit drei Mietpateien und wohnt als vierte Partei im Obergeschoss. Person B und C (beides Mieter) wohnen zur Straßenseite und am Gehweg. Person D (ich) wohne hinten zum Hof hinaus. Alle drei Mieter haben einen Hamburger Mietvertrag, wo wir verpflichtet werden, der Streu- und Räumpflicht nachzukommen.
Frage; Wer muß jetzt wirklich der Streu- und Räumpflicht nachzukommen?
Der Vermieter sagt, er müsse nicht räumen, da er im Obergeschoss wohnt, ist das korrekt?
Muß ich den Gehweg räumen, obwohl ich garnicht an der Straße Wohne?
Der Vermieter verlangt von uns, das wir nicht mit Salz streuen, da seine Hunde das nicht vertragen. Müßen wir dem nachkommen?

Hallo Klonus,

wie die rechtliche Situation ist, weiß ich nicht.
Ich handhabe das Streuen „kooperativ“, d.h. ich tue mein Mögliches und erlebe, dass „die Anderen“ das dann auch tun.
Viele Grüße,
ebeneeza

Hallo,

hatte ein ähnliches Problem. Was ich sagen kann: Alle Mieter müssen streuen, unabhängig davon ob Sie oben, unten, links oder rechts wohnen. Hier gibt es wohl auch ein BGH-Urteil zu. Einfach mal googlen. Eine schöne Übersicht habe ich hier gefunden:

http://varietas-hv.de/neuigkeiten/40-winter-mieter-v…

Ansonsten einfach mal Verwalter, Anwalt oder so anrufen…die wissen das.