Streupflicht im Urlaub

Hallo Experten,
Was ich jetzt frage ist ein völlig fiktives Fall, im sinne, daß ich weiß es geschieht manchmal aber noch nie ist es in meinen Freunden- oder Bekanntenkreisen passiert.

Angenommen auf einer Straße gibt es nur Einfamilienhäuser und dort leben überwiegend deren Besitzern. Nun ist es Winter und es gibt Schnee und Schneeregen. Jeder hat Streu- und Aufräumpflicht.

Was geschieht wenn ein Passant umfällt und sich (krankenhausreif) verletzt, weil der Bürgersteig aufgrund Urlaub des jeweiligen Besitzers nicht gestreut bzw. aufgeräumt wurde? Welche Versicherung übernimmt das und warum diese?

Vielen Dank und einen schönen Gruß,
Helena

hallo,

zuständig wäre die haus- und grundeigentümerhaftpflichtversicherung des urlaubers…

aber warum sollte es von einer versicherung übernommen werden, wenn jemand schuldhaft seiner verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist??? - die haftung des urlaubers bei verschulden bliebe natürlich.

lg dev

hallo Dev,

zuständig wäre die haus- und
grundeigentümerhaftpflichtversicherung des urlaubers…

Das dachte ich mir ;o))
Aber ich verstehe den Grund weshalb, nicht.

aber warum sollte es von einer versicherung übernommen werden,
wenn jemand schuldhaft seiner verkehrssicherungspflicht nicht
nachgekommen ist???

Ich fürchte ich verstehe das nicht. Wie macht sich jemand schuldig, wenn er über einen öffentlichen Bürgersteig geht, rutscht und umfällt?

  • die haftung des urlaubers bei verschulden bliebe natürlich.

OK.

Ich danke Dir, Dev,

Schöne Grüße,
Helena

hallo,

zuständig wäre die haus- und
grundeigentümerhaftpflichtversicherung des urlaubers…

Bei selbstgenutztem EFH die Privathaftpflicht

aber warum sollte es von einer versicherung übernommen werden,
wenn jemand schuldhaft seiner verkehrssicherungspflicht nicht
nachgekommen ist??? -

Weil es so in den gängigen Vers.-Bedingungen steht.

die haftung des urlaubers bei verschulden bliebe natürlich.

Und genau da setzt die PHV ein, analog zu § 823 BGB

lg dev

Gruß Keki

Ich fürchte ich verstehe das nicht. Wie macht sich jemand
schuldig, wenn er über einen öffentlichen Bürgersteig geht,
rutscht und umfällt?

Hallo.

Indem die Gemeinde bzw. die Stadt per Satzung die Räum- und Streupflicht für die Gehwege dem jeweiligen Hauseigentümer aufbürden. In meinem Ort gilt das sogar für Straßen ohne Gehweg bis zur Mitte der Straße!

Nichträumen ist ein Verstoß dagegen, wie auch gegen die gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten. Für die Folgen daraus ist eben entweder die Privathaftpflicht (eigengenutztes Einfamilienhaus) oder eine Haus- und Grundstückshaftpflicht zuständig.

Gruß
Andras

Hallo Andreas,
Vielen Dank für Deine klärende Antwort.

Nichträumen ist ein Verstoß dagegen, wie auch gegen die
gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten. Für die Folgen
daraus ist eben entweder die Privathaftpflicht (eigengenutztes
Einfamilienhaus) oder eine Haus- und Grundstückshaftpflicht
zuständig.

Danke.
Aber noch was: Und was geschieht, wenn der Eingentmer im Urlaub ist? Er kann ja seine Pflicht nicht nachgehen…

Schöne Grüße,
Helena

Aber noch was: Und was geschieht, wenn der Eingentmer im
Urlaub ist? Er kann ja seine Pflicht nicht nachgehen…

Hallo,
naja er kann aber jemanden beauftragen. Du merkst schon: es ist nicht leicht, wirklich für alle Eventualitäten zu sorgen. Daher ist so eine Haftpflichtversicherung schon angesagt.

Viele Grüße
Andreas

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Hallo

Du merkst schon: es
ist nicht leicht, wirklich für alle Eventualitäten zu sorgen.
Daher ist so eine Haftpflichtversicherung schon angesagt.

Da hast Du eindeutig recht.
Vielen Dank für diese Erklärungen.

Schöne Grüße,
Helena