Hallo an alle, die das auch kennen:
Bei uns im Haus haben wir als Mieter insgesamt die Streupflicht und es gibt oft Streit darum, wer wann und wieviel zuständig ist.
Gibt es in so einem Fall einer Hausgemeinschaft eine Regelung, wie man das Streuen aufzuteilen hat? Oder kann man hier einfach selbst eine Art Putzplan gegen den Schnee aufstellen?
Danke für eure Antworten!
Die Streupflicht hat der Vermieter.
Dieser überträgt sie meist an die Mieter.
Dies sollte wirksam geschehen, das heißt, die Mieter müssten wissen, wann wer zuständig ist.
Dies wird meist mit einem Hinweis auf die Haus-,Putz- oder STreuordnung erledigt.
Z.B: Jedes Jahr wechselt eine Mietspartei von unten links nach oben rechts oder so ähnlich.
Ist dies nicht der Fall, könnten die Mieter sich überlegen, inwieweit die Streupflicht wirklich wirksam übertragen worden ist.
Dies Aufteilung kann natürlich durch die Mieter vorgenommen werden, und es ist auch dann alles in Ordnung, wenn alle sich an diese Aufstellung halten.
Konkret zu den Antworten: Nein, da gibt es keine „gesetzliche“ Regelung, wie es aufzuteilen ist, weil es die Sache des Vermieters ist.
Und ja, die Mieter können einen Räum-/Streuplan aufstellen.