Hallo,
von einer ruhigen Anlieger Strasse geht eine Zufahrts Strasse ab ( Sackgasse ), die zu zwei Doppelhaushälften führt.
Die Bewohner der Doppelhaushälften,sind der Meinung, dass nur die Bewohner des Hauses (Eckgrundstück ) an der Anlieger Strasse für den Streudienst im Winter und auch für die Sauberhaltung vom Gehweg zuständig sind.
Ist das so richtig bzw. gibt es vielleicht ein Schreiben wo das geregelt ist?
Danke Gruß Bernie