Streupflicht

Hallo,
von einer ruhigen Anlieger Strasse geht eine Zufahrts Strasse ab ( Sackgasse ), die zu zwei Doppelhaushälften führt.
Die Bewohner der Doppelhaushälften,sind der Meinung, dass nur die Bewohner des Hauses (Eckgrundstück ) an der Anlieger Strasse für den Streudienst im Winter und auch für die Sauberhaltung vom Gehweg zuständig sind.
Ist das so richtig bzw. gibt es vielleicht ein Schreiben wo das geregelt ist?

Danke Gruß Bernie

Die Zufahrts Strasse der Doppelhaushälften ist Gemeinschaftseigentum.

Gruß Bernie

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Hallo Bernie,

die Stadt in der ihr wohnt hat eine Satzung in der das geregelt ist.

Gruß

Samira