Strickanleitungen - "Tausch" übers Internet

Ich hoffe, ich bin hier nun richtig, nach dem, was ich auf den Bereich Internet --> Online Shopping gelesen habe.

Auf einer amerikanischen Handarbeitsplattform, auf der man auch seine Anleitungen anbieten kann, sieht man immer wieder Möglichkeiten neben einem Verkauf. Da tummeln sich Handarbeitende aus der ganzen Welt.

  1. So gibt es eine Anbieterin aus Großbritannien, die Stickanleitungen anbietet mit der Bitte an eine wohltätige Institution zu spenden, wie viel einem die Anleitung wert ist.

  2. Nun gibt es auch noch andere, die ähnlich sind, aber eben nicht für wohltätige Zwecke, sondern in eher so etwas wie Tausch. Beispiel, Nähanleitung von mir und ich bekomme dafür eine Strickanleitung von dir.

  3. Aber auch Anleitung von mir und du suchst dir aus meiner Wunschliste von käuflichen Anleitungen (bis umgerechnet 10 Euro) eine Anleitung heraus und kaufst mir die.

Ich finde solche Ideen klasse und würde auch gerne Anleitungen anbieten.

Jetzt bin ich von einer Freundin darauf aufmerksam gemacht worden, dass man da eventuell doch schon gewerblich unterwegs ist und da Handarbeiten dann auch noch IHK auf er Matte stehen könnte. Also das will ich natürlich gar nicht, da das nur ein Hobby von mir ist, ich in Vollzeit berufstätig bin.

Ich finde, wenn man etwas handarbeitet, das anderen auch Spaß machen könnte, dann würde ich die Anleitung gerne weitergeben und fände es schön auch als kleine Anerkennung eine Rückmeldung in der oben beschriebenen Form zu bekommen.

Im realen Leben ist das unter Handarbeitsfreundinnen ganz normal, im digitalen Leben möchte ich aber nichts falsch machen.

Also was ist erlaubt, wo gibt es Probleme, was muss man beachten?

Danke für jeden Hinweis.
Fueru

Da ich aus deinem Text nicht erkennen kann, um welche Tätigkeit, bzw. um welches Gewerbe es sich handelt, kann ich dir eine kleine Leselektüre anbieten:
GewO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
Alternativ, kannst du dich bei dem Gewerbeamt der für dich zuständigen Gemeinde beraten lassen.

Ohne Gewinnerzielungsabsicht liegt kein Gewerbe vor. Etwaige Zahlungen dürfen sein, um die Selbstkosten decken. Sobald du aber auf die Erzielung von Gewinnen aus bist (selbst dann, wenn es dir nicht gelänge), kann ein Gewerbe vorliegen.

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Danke für die Info. Also so witzig das nun für manchen hier klingen mag, es geht um eine Strickanleitung, mit der man gemusterte Socken stricken kann. Ein Muster, das ich selbst entworfen habe,

Die Anleitung wird auf die Webseite des Handarbeitsforums hochgeladen. Dort können Mitglieder das als PDF herunterladen. Ich würde gerne zwei Anleitungen hochladen. Bei der ersten können diejenigen dann entscheiden, was ihnen die Strickanleitung wert ist und wenn sie wollen dem Förderverein der örtlichen Schule etwas spenden.
Bei der zweiten würde ich angeben, wem die Anleitung gefällt, kann mir von meiner Wunschliste mit Strickanleitungen von anderen Hobbystrickern auf der Plafform ein Muster schenken.

Genau das ist mein Problem. Liebt in den beiden gerade beschriebenen Fällen eine Gewinnerzielungsabsicht vor. Während ich im „analogen“ Leben jemanden zeigen würde, wie man die Socken strickt oder auch meine Anleitung kopieren würde und dafür im Tausch eine Anleitung von der Person bekäme, ist das anscheinend im „virtuellen“ Leben teilweise schon als Gewinnerzielungsabsicht definiert, meinte sie.
Da dies dann auch noch ländergrenzenübergreifend ist, kenne ich mich da erst recht nicht aus.

Ich habe die Mitglieder dort schon gefragt, wie sie das machen, aber zumindest für die US-Amerikaner und Japaner sowie Briten ist das kein Problem. Sie schmunzeln teilweise darüber, welche Gedanken ich mir mache. Die Deutschen, die ich dort kenne, verkaufen ihre Anleitungen, also etwas anderes, als ich machen möchte.

Servus,

sonst fällt Dir nix ein? Dann lass es lieber…

Schöne Grüße

MM

Servus,

da meinte sie verkehrt.

Es kommt ausschließlich darauf an, ob Du höchstpersönlich entweder

(a) die Absicht hast, einen Gewinn (= was Du bekommst, ist mehr wert, als das, was Du dafür hingibst) zu erzielen, oder

(b) tatsächlich einen Gewinn erzielst, d.h. ein und die selbe Anleitung mit fünfzig anderen gegen fünfzig Anleitungen tauschst und deswegen nachher Anleitungen in höherem Wert hast als vorher.

Wenn der Mehrwert, den Du so erzielst, nicht mehr als 410 € im Jahr ausmacht und Du sonst Einkünfte hast, die mit Lohnsteuerabzug abgerechnet werden (= in Vollzeit berufstätig bist, wie Du schreibst), wird die ganze Geschichte nicht zur Einkommensteuer veranlagt, auch wenn Du Gewinn erzielst.

Vergiss die IHK - bei allen IHKn gibt es Sonderregelungen für solche winzigen Unternehmelchen.

Der internationale Zusammenhang ändert nichts an der Geschichte.

Fazit: Lehn Dich entspannt zurück und freue Dich, dass Du mit einem nach und nach immer seltener werdenden Hobby mit Verwendung aktueller Technik weltumspannende Kontakte hast. Stricken für den Frieden, sozusagen (ohne Scheiß jetzt!).

Schöne Grüße

MM

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Gewinn ist „mehr herausholen als man hereingesteckt hat“.
Du wirst keinen Gewinn einfahren - und eine Absicht, auf diese Art mit Tauschgeschäften Gewinne zu erzielen, hast du ja erst recht nicht.

Ganz lieben Dank euch beiden, auch nett, MM, wie du Handarbeiten siehst. Ich weiß, das sehen viele so.
Aber aktuell, vielleicht auch durch Corona, blüht das auch bei jungen Leuten wieder unheimlich auf. Gefühlt jeder strickt oder häkelt sich Boshis. Übrigens, auch wenig bekannt: In Japan stricken mehr Männer als Fauen.
Es ist für mich selbst unglaublich, dass eine Handarbeitsplattform zeitweise bei Google unter den ersten 100 meist gesuchten Suchbegriffen war.
Wirklich verrückt.,

Mein Problem ist nun: Wenn ich meine Anleitung zum Tausch anbiete, Sockenanleitungen werden umgerechnet im Regelfall von Verläufern zwischen 3 bis 12 Euro angeboten. So eine Anleitung zu schreiben, passende Fotos zu machen, in Englisch zu übersetzen, dass sie dann in Deutsch und Englisch angeboten heruntergeladen werden kann, etc. noch einmal Testzustricken, dauert schon mal 3 Wochen, sagen wir einmal im Schnitt 2 Stunden täglich. Aber das ist keine Arbeit, sondern macht einfach Spaß. Aber nehmen wir das nun einmal nur mit Mindeststundenlohn.

Was ich nicht kalkulieren kann, wie vielen meine Anleitung gefällt und wie viele sie herunterladen und mir eben aus meiner Wunschliste eine Anleitung zukommen lassen. Da sind kostenlose aber eben auch kostenpflichtige darauf. Es gibt Anleitungen, die werden 50x heruntergeladen, andere, die werden 100 000 mal heruntergeladen. Das kann man im Voraus nie sagen, hängt auch nicht von Werbung oder so ab. Wenn in einem Forum jemand die Socken strickt, zeigt und dann ganz viele die toll finden, weil sie vielleicht gerade zu einem länderübergreifenden Sockenbingowettbewerb oder der weltweiten Sockmadness passen, dann kann das ganz wild abgehen. Selbst wenn es von der-/demjenigen die erste geschriebene Anleitung ist.
Die Plattform hat 7,8 Mio User aus der ganzen Welt. Beim größten Sockenbingo in Deutschland nehmen über 1000 Strickerinnen teil.
Und ich bin auch schon dem Lemmingverhalten erlegen, wenn jemand selbstgestrickte Socken zeigte, die ein schönes Muster hatten. :wink:

Es wurden die 410 Euro erwähnt. Wenn mir nun Kaufmuster aus der Wunschliste sagen wir einmal für im Schnitt 5 Euro geschenkt werden als Tausch für mein Muster, dann kann der Betrag bei einem Hype reltiv schnell erreicht werden.

Deshalb meine Frage: Was müsste man machen, wenn ich mehr Anleitungen bekommen habe als die 410 Euro + mein Arbeitsaufwand also Wert der Anleitung?
Das kann man nämlich schon sehen, da wird dann mein Muster gezeigt und daneben steht, wie oft es heruntergeladen wurde. Klar, ich könnte lügen und sagen, die Welt ist schlecht, nur jeder 10. hat mir eine Anleitung zum Tausch zukommen lassen. Aber solches Zeug will ich nicht machen.

Ich kann mir nun lebhaft vorstellen, wie vielleicht der/die ein oder andere von euch amüsiert ob der Zahlen und Handarbeiten vor dem Rechner sitzt. :laughing: Es ist einfach ein entspannendes Hobby, mit dem man ganz viele Kontakte bekommen kann und für mich immer faszinierend, welche Techniken man von anderen Ländern lernen kann.

Ja, und ganz ehrlich, ich finde deine ganzen „wenn“ und „aber“ und Rumrechnereien völlig albern. Möchtest du nicht lieber einfach weiter stricken, so ganz ohne Haarspalterei?

Mag für dich albern sein, aber es geht mir darum, wie ich so etwas rechtssicher umsetzen kann. Ich habe inzwischen einen Kontakt beim Gewerbeamt unserer kleinen Gemeinde gehabt. Dort traf meine Anfrage auf ungläubige Augen. So etwas hätte man noch nie gehabt. Ich zeigte ihm dann die Plattform und was da möglich ist. Aber ich hatte das Gefühl von Onlinegeschäften länderübergreifend hatte man wenig bis keine Ahnung.

Ich hätte es toll gefunden, wenn Du auch nur einen Gedanken an Deinen Betreff verschwendet hättest.
Schließlich hast Du keine Anleitung für’s Internet anzubieten.

@Pierre oder @X_Strom
(wer zuerst liest, darf …)

Mag bitte ein MOD diesen unsinnigen Titel ändern in
Strickanleitung?
Danke.

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Guten Morgen und Danke für den Hinweis

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