Guten Abend, ich habe folgende Frage.
Ich habe bei Ebay Bambus Stricknadeln aus China ersteigert und musste jetzt beim Zoll EU-Steuern nachzahlen, warum?
Es ging dabei um Folgendes.
Ich ersteigerte:
1x 15Paar Bambus-Rundstricknadeln für 1,45 € + 13,00€ Versandkosten
und 1x 12Paar Nadelspiele für 4,08€ + 15,00€ Versandkosten, das machte zusammen 33,53€. Alles verschiedene Größen und absolut nur für den privaten Zweck.
Ich nahm die 2x mal Versandkosten in kauf, weil zum einen die Stricknadeln hier in Deutschland sehr teuer sind und zum anderen der Verkäufer es auch so deklariert hatte. Nun wurde die Ware aber in einem Umschlag gesendet und ich musste dafür EU-Steuer in Höhe von 6,38€ zahlen.
Laut Aussagen der Zöllner wurde die EU-Steuer erhoben, weil die Versandkosten doppelt aufgeführt waren. Warum wurde dann die Steuer auf den Gesamtbetrag gerechnet?
Warum wird für ein Agrarprodukt die volle Mehrwertsteuer erhoben?
Gruß Frauke
Das war die Einfuhrumsatzsteuer, dass bei jedem Import aus einem Drittland fällig ist. Siehe auch Umsatzsteuergesetz!
Da heißt es nun mal 19 % vom Zollwert (= Warenwert + Versandkosten).
Hi
Das war die Einfuhrumsatzsteuer, dass bei jedem Import aus
einem Drittland fällig ist. Siehe auch Umsatzsteuergesetz!
Da heißt es nun mal 19 % vom Zollwert (= Warenwert +
Versandkosten).
Ja aber imo werden die Versandkosten nicht miteinbezogen sondern nur die Ware wird versteuert (also Warenwert).
Bei meinen DVD Bestellungen aus den USA und Kanada ist das jedenfalls bis auf eine Ausnahme immer so gewesen.
Diese eine Ausnahme war auch noch meine erste Bestellung und somit erste Zollrechnung. erst durch einen Vergleich mit weiteren Zollrechnungen fiel mir das auf und ich schrieb deswegen dem Service bei Zoll.de an und bekam die Antwort das ich da Widerspruch ienlegen kann und es dann nochmal neu berechnet wird und ich zuviel gezahlte Steuern zurück bekomme. Leider war das aber schon zu lange her. Glaub auf dem Antrag stand was von ein halbes Jahr nach Erhalt der Rechnung. Weiß aber nicht mehr so genau (über 2 Jahre her).
Also wenn dort die Versandkosten miteinbezogen wurden weil der Versender einen Fehler bei der Rechnung machte (sieht so aus als wären Versandkosten doppelt) dann würd ich da schon nachhaken.
Da kann man zum lokalen Zollamt gehen. Oder auf der Zollseite gibts auch Formulare.
Aber lokale zollamt ist wohl besser.
MfG
Lilly
Ach und der Warenwert is 5,53€.
Da kommen keine 6+ Euro an Steuern zusammen.
Ich tät die Einzelrechnungen nehmen (z.B. Ausdrucke der eBay Auktionen) wo der Warenwert ersichtlich ist und zum Zollamt damit gehen, samt Waren und Zollrechnung.
Wenn meine Pups 100k Einwohner Stadt eins hat dann andere wohl auch 
Das der VK den Versand von 2 Lieferungen abrechnete und aber die Ware als 1 Lieferung schickte is schon frech genug und hätt ich mir nicht gefallen lassen.
Und das zeigt es gibt nur Probleme hinterher damit ^^
MfG
Lilly
Hi
wie ich beim Zoll höre ist jetzt wieder der Versand auf für Privatpersonen mitzuversteuern. Ne Zeitlang war es wohl nicht so…
HH
Hier habe ich die Seite rausgesucht, wo das ganze aufgeschlüsselt wird:http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrums…
Nun gilt es zu prüfen: Sind die in der Rechung ausgewiesenen Beförderungskosten anzusetzen, oder die tatsächlich entstandenen Beförderungskosten?
Ich verschicke auch regelmäßig Briefe mit zollpflichtigem Inhalt per Post. Auf dem kleinen grünen Formular wird allerdings nicht nach den Beförderungskosten gefragt, die tatsächlich entstanden sind (das passiert nur bei Paketen), sondern nur nach Warenwert und Brutto-/Netto-Gewicht der Sendung. Zudem schreibe ich die Zolltarifnummer rauf, Datum/Unterschrift/Inhalt und das wars.
Wie soll der Zoll dann erfahren, welchen Tarif ich für diesen Versand nutze (Normaltarif oder Kilotarif, was auch immer)?
Daher wird i.d.R. der Rechnungsbetrag notiert und nicht die tatsächlich entstandenen Kosten (dann müsste ich jeden einzelnen Brief wiegen und entsprechend berechnen).
Zudem ist die Berechnung der Versandkosten gar nicht so abwegig, da es meistens nach Gewicht und Größe geht. Der VK kann (kalkulatorisch gesehen) nicht einfach 3 Waren zum ersten Versandkostenpreis (somit für die anderen Artikel versandkostenfrei)verschicken. Gerade wenn es um die Welt geht, lassen sich das Postunternehmen gut bezahlen.
Bei Paketen wird allerdings die tatsächlich entstandenen Versandkosten eingetragen. Welche zur Berechnung des EUst nun herangezogen wird, k.A., da ich die Rechnungen dazu nie zu sehen bekomme, sondern gleich in der Buchhaltung landen.
Vielleicht weis jemand mehr…