Ein Gutes Neues Jahr!
Gesetzt den Fall, ein Vermieter eines Mehrfamilienhauses rechnet alle Hauskosten pro Bewohner ab: Grundsteuer, Allgemeinstromzähler, Schornsteinfegergebühren, Abfallgebühren, Gebäudebrandversicherung, Gartenpflege, Streusalz im Winter etc.
Wenn nun in den Wohnungen dieses Haus nur Singles und eine Familie mit mehreren Kindern wohnen, führt das dazu, dass alle Hauskosten zu einem hohen Prozentsatz allein auf der Familie lasten, obwohl sie nur eine der Wohnungen bewohnt. Bei einigen Kostenbestandteilen wäre das akzeptabel, aber bei Dingen wie Grundsteuer, die ja nicht das Geringste mit der Bewohnerzahl zu tun hat, führt es zu grotesker Belastung der Familie.
Ist das rechtlich einwandfrei, haben Vermieter diese Freiheit in der Abrechnungsmethode?