Hallo Fragender,
ich habe mal gehört, das grundsätzlich mal die Abrechnung der Betiebskosten je qm gilt.
Vieleicht hilft folgende Seite:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
Gruß
- Volker -
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]