Strittig, ob berechnete Leistung erbracht wurde

Wurde sie. In dem Format für ein sehr gängiges Betriebssystem. Es ist aber sicherlich nicht vorgesehen, dass es für alle möglichen und unmöglichen Betriebssysteme erfolgen muss.

Die Uni-Klinik und der Kieferchirurg sollen behauptet haben, die CD enthalte keine 3D-Daten, nicht, dass sie Daten enthält, die sie möglicherweise mangels geeigneter Software nicht lesen können. Das hätte ich zumindest von beiden erwartet.

1 Like

Und dann?

Meine Güte, das ist doch alles in gar keiner Weise hilfreich. Er hat zweimal beauftragt und zweimal bekommen. Was gibt es denn hinterher noch zu klären? Was du hier vorschlägst bringt exakt gar nichts und kostet einen Haufen Aufwand und Geld - auch wenn es ihn persönlich nichts kostet.

Also zeigt in dem Fall bezüglich der Verantwortlichkeit jeder Beteiligte mit dem Finger auf den anderen.
Gerade deshalb würde ich mit der Landesärztekammer Verbindung aufnehmen.
Die wissen am besten welche Formate der verschiedenen ärztlichen Diagnoseprogramme allgemein lesbar bzw. welche Daten in einer digitalen Diagnose vorhanden sein müssen.

Wie @anon2160089 bereits sagte:

Er hätte das VOR der zweiten Beautragung klären (lassen) können, jetzt bringt’s nun wirklich nichts mehr.

2 Like

Bisher konnte leider niemand aufgrund der gezeigten Verzeichnisnamen auf die notwendigen Leseprogramme schließen. Also keine echten Kenner hier.

Danke, der erste brauchbare Hinweis.

Ergänzung:

Sowohl die UNI Klinik als auch der Kieferchirurg konnten die Daten auf der ersten CD (19.10.) lesen. Es waren zwei normale (nicht 3D) Röntgenbilder drauf von 2019 und 2021. Versteckt unter hunderten von Objekten.

Für Linux habe ich das Programm Aeskulap installiert und kann das nachvollziehen.

Die zweite CD (03,12.) habe ich dem Kieferchirurgen gegeben, er konnte wieder keine 3D Aufnahmen entdecken.

Mit Aeskulap sehe ich da horizontale Schichten, durch die man sich vertikal bewegen kann. Aber immer noch nicht 3D, der Blick ist nicht von der Seite möglich. Insbesondere die Frage, wie nah die Zahnwurzel am Unterkiefer-Nerv liegt (Grund der Zahnarzt-3D-Aufnahme) scheint nicht beantwortet.

Die dritte CD (21.12.) kann ich mit Aeskulap nicht einsehen.

CD zwei und drei tragen den draufgeschriebenen Titel „DVD“, auf CD eins fehlt diese Angabe.

Ich weiß das aber auch der TE?
Das beziehe ich auf das kaufmännische Vorgehen. Die Leistungserbringung können wir hier nicht beurteilen.

Ihm geht es doch um eine kompetente Antwort, ob die berechnete Leistung erbracht wurde.
Das kann nun mal am kompetentesten die LÄK.
Wir hier können das nicht.

Hilfreich?
Für Dich vielleicht nicht, für den TE kann es das schon sein.

Den begangenen kaufmännischen Fehler kann er vernachlässigen, wenn er nachweisen kann, daß ein ärztlicher Fehler die Leistungserbringung verhindert hat.
Und ärztlicher Fehler ist nicht nur die Arbeit des Arztes an Deinem Körper sondern auch der fehlerhafte Einsatz von Hilfsmitteln - in dem Fall Hardware und/oder Software.

JEDE 3D-Röntgenaufnahme besteht aus einem ganzen Haufen einzelner Schichtaufnahmen. Die Sicht von der Seite ist Sache der Software und nicht in den Daten enthalten.

Und wie die einzelnen Schichten in Dateien und Ordnern sortiert und benannt werden und in welchem Dateiformat ist bei jeder Software unterschiedlich.

Es gibt keinen Grund für eine Reklamation. Zum x-ten Mal: du hast selber zweimal bestellt und zweimal geliefert bekommen. Also musst du auch zweimal zahlen.

1 Like

Ich bewundere deine unendliche Geduld und das Wachstum meines Wertes in deinen Augen. Irgendjemand hatte mal geschrieben, ich sei Antworten nicht wert. Nett, dass du so fürsorglich bist und mich geistig betreust. Ich genieße es, auch wenn ich es nicht immer verstehe.

Der bisher nicht erkannt wurde.

Bist du eigentlich ein Bot, der Geschriebenes wiederkäut? In der Informationstechnik nennt man das Redundanz, während Information etwas ist, was der Adressat noch nicht wusste.

Ich dachte, du bist des Lesens mächtig?! Brauchst du einen Vorleser? OK …
In deinem Screenshot ist eine Datei StartSidexisViewer.exe. Rate mal, was sie macht?! Sie startet ein Programm, mit dem man sich die Aufnahmen anschauen kann.

https://www.dentsplysironasupport.com/en-us/user_section/user_section_imaging/imaging-sidexis-viewer.html

Das Programm selbst befindet sich vermutlich in dem Ordner S4Viewer.

Das ist auch nicht das Programm, welches zum Visualisieren gedacht war. Insofern wundert es mich nicht, dass es sich nicht wie erwartet verhält.

2 Like

Und wogegen soll sich deiner Meinung nach der Nachweis richten? Er ist der Meinung, der Zahnarzt hat eine „falsche“ (da nicht wie bestellt und bezahlt 3D-) Aufnahme gemacht. So wie du das formuliert hast, kann aber durchaus sein, dass die Uni-Klinik und der Kieferchirurg einfach zu doof waren, mit der CD umzugehen, d. h. das wäre nicht der Fehler des Zahnarztes, sondern der anderen beiden.

Und nun?

1 Like

Analogie: Ich bezahle in D ein Gutachten, um es an Fachkollegen des Arztes in D weiterzugeben. Was wäre es wert, wenn das in kyrillischen Buchstaben abgefasst, also nicht lesbar wäre?

Keine Analogie! Sie haben das Programm geliefert, mit dem die Aufnahmen angezeigt werden können,

1 Like

Du weigerst dich wie immer zu lesen:

Wo genau stand denn:

Ja, das ist tatsächlich eine Analogie. Du hast was bestellt, genau das bekommen WAS DU BESTELLT HAST und nun passt es nicht. Ist das jetzt das Problem dessen, bei dem du bestellt hast?

Nö. Du hättest halt dazu sagen müssen, dass du die Daten in kyrillisch haben willst.

1 Like

Dann weiß der TE, daß die Leistung vom Zahnarzt erbracht wurde und kann, wenn er die Sache gegen UNI Klinik und/oder Kieferchirurg zivilrechtlich weiter verfolgen will, einen RA konsultieren.

Noch einmal: Es ist in diesem speziellen Fall einer erhofften Erstattung der Kosten einer Doppelbeauftragung rechtlich vollkommen unerheblich, was auf den Datenträgern vom ersten Arzt zu finden ist! Die nötigen Schritte den Mangel zu rügen und eine Frist zur Behebung zu setzen wurden versäumt. Damit war dem Auftragnehmer die ihm per Gesetz/AGB/individualvertraglicher Regelung eingeräumte Möglichkeit - ohne besondere Vereinbarung geht die Rechtsprechung aktuell von zwei Versuchen aus - Nachbesserung vorzunehmen, genommen. Und ohne fehlgeschlagene/verweigerte Nachbesserung kein weitergehender Anspruch. Ende im Gelände!

4 Like

Genau das sollte er tun. In jedem Zweifelsfall. Wie alle Querulanten und Besserwisser.

Die entstehenden Kosten nennt man übrigens Deppensteuer.

1 Like