Strittig oder streitig?

Hi
Immer wieder mal höre ich von Juristen eher, etwas sei „streitig“ oder von gebildeten Normalbürgern das klassische „strittig“.
Gibt es (womöglich juristische) Unterschiede zwischen beiden oder haben sie die gleiche Bedeutung? Und: Kann man beide mit gleichem germanistischen „Recht“ benutzen?
Gruß,
Branden

Servus,

„streitig“ = streitgegenständlich. Denkbar wären beide Worte in einem Satz: „Die strittige Definition kann hier unstreitig angewendet werden“ = Es ist (generell) umstritten, ob diese Definition überhaupt gilt, aber die Parteien sind sich (jetzt im vorliegenden Verfahren) einig, dass sie anwendbar ist.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

Immer wieder mal höre ich von Juristen eher, etwas
sei „streitig“ oder von gebildeten Normalbürgern das
klassische „strittig“.
Gibt es (womöglich juristische) Unterschiede zwischen beiden
oder haben sie die gleiche Bedeutung?

im Duden (Bd. 9: Richtiges und gutes Deutsch) steht dazu:

„Das Adjektiv streitig wird außer in der Wendung jemandem etwas streitig machen und in der Verneinung unstreitig nur noch im juristischen Bereich im Sinne von »anhängig« gebraucht. Sonst ist heute strittig üblich: Das bleibt eine strittige Sache. Dieser Punkt ist strittig.

(Zu „anhängig“ siehe http://www.duden.de/rechtschreibung/anhaengig)

Gruß
Kreszenz

@ Kreszentia und @ Blumepeder
Habt Dank für Eure Infos!
Gruß,
Branden