Hallo,
weiß jemand, wie die Rechtslage aussieht, wenn eine Kaution zwar im Mietvertrag vereinbart wurde, aber kein Nachweis über die Zahlung besteht? Wen trifft die Beweislast? Den Mieter, der die Kaution nach Kündigung der Whg. zurückhaben will oder den Vermieter, der keinen Nachweis (Quittung, Kontoauszug) über die Kaution hat, obwohl er sonst immer eine Quittung ausstellen würde.
Viele Grüße, Mathias
Klassischer Fall von : „Autsch!“
Man kann wohl davon ausgehen, dass die Kaution gezahlt wurde, da der Vermieter ansonsten die Mietzeit über Zeit gehabt hätte, den säumigen Mieter aufzufordern das nachzuholen. Über solche Korrespondenz wäre dann wohl der Vermieter nachweispflichtig.
Es schein übrigens in gewissen Kreisen mittlerweile üblich zu sein, die Kaution in den letzten Monaten des Mietverhältnisses abzuwohnen…
LG
Susanne
Klassischer Fall von : „Autsch!“
Man kann wohl davon ausgehen, dass die Kaution gezahlt wurde,
da der Vermieter ansonsten die Mietzeit über Zeit gehabt
hätte, den säumigen Mieter aufzufordern das nachzuholen.
Kann man - muss man aber nicht. Ich sehe das keines Wegs als zwingenden Beweis an.
Über solche Korrespondenz wäre dann wohl der Vermieter
nachweispflichtig.
Ich bin der Meinung das der, der behauptet auch belegen muss. Sprich der Kläger hat die Beweise vorzutragen.
Es schein übrigens in gewissen Kreisen mittlerweile üblich zu
sein, die Kaution in den letzten Monaten des Mietverhältnisses
abzuwohnen…
Das stimmt - ist aber eine andere Baustelle.
LG
Susanne
Grüße
Es schein übrigens in gewissen Kreisen mittlerweile üblich zu
sein, die Kaution in den letzten Monaten des Mietverhältnisses
abzuwohnen…
ist das eine aufforderung an den mieter, sich über die rechtslage hinwegzusetzen?
h.
Hallo Mathias,
die Beweislast trifft den, der etwas will. Dass im Mietvertrag eine Kaution vereinbart ist, ist kein Beweis, dass die Kaution auch bezahlt wurde. Es ist nicht mal ein Hinweis darauf.
Der Beweis einer Zahlung wäre ein Überweisungsformular oder die üblichen Nachweise, Kontoauszüge oder ähnliches.
Gruß
nun, dann bleibt nur zu hoffen, dass möglichst wenige mieter deinem „tipp“ folgen. aber möglicherweise bist du auch bereit, die monetären konsequenzen deiner info zu befolgen?
man kann nur jedem vermieter raten, sofort nach eigenmächtigem aussetzen der mietzahlung die mahnklage zu erheben. in solchen fällen ist mit schwierigkeiten beim auszug zu rechnen.
der zweck der kaution wird durch „abwohnen“ ad absurdum geführt.
h.
ps: ich praktiziere häufig folgende konstellation: wenn der mieter wünscht, findet eine vorbesichigung der wohnung statt. wenn keine offensichtlichen mängel vorliegen, dürfen eine oder zwei mieten abgewohnt werden. man kennt seine mieter ja zum teil über jahre und so auch deren verlässlichkeit, die ja zu 97 % völlig ok ist. hier im forum konzentrieren sich (leider) die restlichen 3 $:frowning: