Grüß Gott
mal angenommen da kommt eine Rechnung vom Steuerberater. Diese Rechnung ist in einem Punkt nicht korrekt - in der Anzahl der Stunden (zuviel).
Wie wäre denn die mögliche/korrekte Vorgehensweise?
Überweisung der Rechnung abzgl. der strittigen Anzahl der Stunden oder erstmal gar nichts bezahlen?
Anrufen einer Schiedsstelle oder Ombudsmann? Oder haben Steuerberater so eine Art Handwerkskammer?
Sollte die Rechnung zurückgeschickt werden (mit dem Hinweis:„zu meiner Entlastung“) mit der Darlegung der Gründe?
Oder wäre eine andere Vorgehensweise besser?
Warum nicht einfach den Steuerberater anrufen und das Problem persönlich klären?
Warum immer gleich eine Welle schieben wenn es sich vielleicht ja ganz einfach aufklären lässt?
Danke für den Tipp, aber mal angenommen der Steuerberater wurde wegen Inkompetenz gefeuert und tritt auf diese Art nach? Ob dann ein Gespräch sinvoll wäre?
Grüße Helmut
…mal angenommen der Steuerberater
wurde wegen Inkompetenz gefeuert und tritt auf diese Art nach?
Ich dachte, sowas passiert nur mir
Ich bezahlte seine Rechnung nicht und forderte ihn jedesmal nach seinen Mahnungen auf, seine Arbeit zuerst korrekt fertigzustellen und mir prüfbare (also für das Finanzamt nachvollziehbare) Unterlagen zu überlassen,
da ich sonst die fehlerhaften Teile von einer anderen Kanzlei fertigstellen liesse und die Rechnung ihm zu Lasten legen müsse
Grüß Gott
mal angenommen da kommt eine Rechnung vom Steuerberater. Diese
Rechnung ist in einem Punkt nicht korrekt - in der Anzahl der
Stunden (zuviel).
kann man das beweisen?
Wie wäre denn die mögliche/korrekte Vorgehensweise?
direkte klärung scheint ja nicht möglich.
Überweisung der Rechnung abzgl. der strittigen Anzahl der
Stunden oder erstmal gar nichts bezahlen?
ich würde hinsichtlich der stunden die dokumentation dazu anfordern. zeiten werden immer in einem system erfasst und können gedruckt werden.
Anrufen einer Schiedsstelle oder Ombudsmann? Oder haben
Steuerberater so eine Art Handwerkskammer?
die steuerberaterkammer. eine krähe und so…
wenn es nur um stundenwucher geht, dann ist das schwer nachzuweisen, dass der StB behunzen will. evtl. will er aber auch was über stunden abrechnen, was die steuerberatervergütungsverodnung so nicht hergibt. ich würde das mit dem neuen steuerberater mal bereden.