Strl. Auswirkung bei Leasingbeginn ab Jahresmitte

Hallo,
ich bin Freiberufler und stehe gerade vor der Entscheidung Fahrzeugkauf oder Leasing.

Kann mir jemand sagen, inwiefern ein Leasingbeginn ab Jahresmitte, Auswirkungen auf die zu zahlende Einkommenssteuer der ersten Jahreshälfte hat? Ich weiß, dass beim Fahrzeugkauf die Einkommensteuer des gesamten Jahres geschmälert wird. Wie sieht das beim Leasing aus?

Vielen Dank und viele Grüße,
Mirko

beim kauf nsch dem 30.6. kannst du die halbe jahresabschreibung als kosten geltend machen - also schmaelert dies Deinen gewinn ( degressiv oder linear) - beim leasing sind die leasingraten soweit erlasskonform - komplett Betriebsausgaben - je nach vertragsgestaltung kommen aehnliche werte raus wie beim kauf

Hier nimmt sich Leasing und Finanzierung nicht viel.

Bei Finanzierung können Sie Abschreibung (jahres-anteilig) und Zinsen absetzen.

Bei Leasing können Sie die Leasingrate absetzen.

In beiden Fällen müssen Sie die Privatnutzung mit 1% pro Monat vom Listenpreis versteuern, falls Sie kein Fahrtenbuch führen.

Hallo MicroK,

Leasingraten sind überwiegend in voller Höhe Betriebsausgaben. Bei Fahrzeugen hängt das davon ab, ob diese überwiegend betrieblich genutzt werden.

Bei Fahrzeugkäufen ist die anteilige Jahres-AfA und im Falle von Finanzierungen auch die Zinsanteile des betreffenden Jahres Betriebsausgabe, jeweils auch in Abhängigkeit vom Anteil der betrieblichen Nutzung.

In beiden Fällen wird von Freiberuflern üblicherweise der Gewinn per Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt. Hier werden alle betrieblichen Einnahmen allen betrieblichen Ausgaben eines Jahres gegenübergestellt. Unter diese betrieblichen Ausgaben fallen dann auch entweder die Leasingraten oder die anteiligen Abschreibungen (zzgl. ggf. Zinsen). Die ESt wird also nicht für einen gewissen Zeitraum geschmälert, sondern verändert sich ingesamt in der Summe des gesamten Jahres, das zugrunde gelegt wird.

Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich.

Viele Grüße

Mikey

Hallo Microk

Vorab empfehle ich,einen Steuerberater zu befragen. Dieser kann Dir die genaue Auswirkung auf Deine Situation erklären, da nicht nur eine Steuerart betroffen ist.

Grundsätzlich wird das Fahrzeug in das Betriebsvermögen nur dann einfließen, wenn Du das Fahrzeug selbst kaufst oder einen Mietkaufvertrag bzw. einen Finanzierungsvertrag abschließt.
Sollte das der Fall sein, wird in Deiner Einnahmen- Überschuss-Rechnung die Abschreibung monatlich bzw. jährlich ausgewiesen. Hat also damit Auswirkungen auf die Umsatzsteuer.
Für die Einkommensteuer gilt die Besteuerrung des Eigenverbrauchs, welcher regelmäßig 1% des Anschaffugnswertes (zuzüglich der Pauschale für die Entfernunngskilometer zwischen Büro und Heimatanschrift) beträgt.

Im Falle eines Leasingvertrages hast Du die monatliche Leasingrate in voller Höhe als Betriebsausgabe.
Für die Eonkommensteuer gilt dasselbe wie oben.

Was genau für Dich nun ein Vorteil ist, kannst Du in aller regel nur von Deinem Steuerberater erfahren.

Anbieten kann ich Dir sowohl einen Leasing- als auch einen Mietkaufvertrag.
Der Mietkaufvertrag birgt noch das Erforderniss, dass die gesamte Mehrwertsteuer im Vorhinein fällig ist (mit der ersten Rate zu zahlen). Diese holst Du Dir bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung zurück.

Beste Grüße

Herzlichen Dank für die kompetenten Antworten!

Hintergrund meiner Frage ist, ob bei einer zu erwartenden hohen Einkommensteuer für das erste Halbjahr, ein Leasingbeginn ab Juni oder Juli, diese Einkommensteuer schmälert?

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann passiert genau das, weil Einnahmen und Ausgaben beim Jahresabschluss verrechnet werden.

Mein Steuerberater befindet sich gerade für drei Wochen im Urlaub. :smile:

Beste Grüße,
Mirko

Hallo MicroK

Natürlich schmälert die monatliche Ausgabe den Gewinn.
Das wirkt sich natürlich mindernd auf die Einkommensteuer aus. Es sollte aber keinesfalls unterschätzt werden, dass der Eigenverbrauch des KFZ eine Erhöhung der Einkommensteuer nach sich zieht.

Für Freiberufler empfehle ich über eine erhöhte erste Rate oder einem Zahlungsplan mit degressiven Raten (z. B. die ersten drei Raten höher als die anderen)nachzudenken. Diese Raten reduzieren den Gewinn - und damit die Steuerlast in der Höhe der jeweiligen Rate.
Wichtig: Es darf sich nicht um eine Sonderzahlung handeln!
Eine solche Kalkulation sollte aber nur im „Vernünftigen und realistischen Rahmen“ (z. B. Wertverlust des neuwagens) erfolgen. Es macht sogar Sinn, das Finanzamt nach den Möglichkeiten zu fragen.

In wieweit sich hier ein für Sie gewünschtes Ergebnis ergibt ist jedoch lediglich vom Steuerberater zu ermitteln, da er ihre wirtschaftliche Situazion am besten beurteilen kann.

Gern unterbreiten wir ein entsprechendes Angebot

Beste Grüße

Hallo MorcoK,

muss ich leider passen. Ich kann dir nur sagen, dass die die Leasingraten als Aufwendungen vor Steuer zu verbuchen sind und somit deinen Gewinn schmälern. Weniger Gewinn = weniger Steuern. Mehr kann ich dir dazu ned sagen.

MfG

Guck mal hier…
http://www.leasing.de/leasing-recht-steuer.php

LG

Hallo Microk,
leider kann ich diese Frage nicht beantworten. Tut mir leid!

Gruß
Brendon

Hallo,

der unterschied ist, dass beim Kauf die Abschreibungen rückwirkend für das ganze Jahr angesetzt werden können und damit die Kosten im Anschaffungsjahr entsprechend hoch sind.
Beim Leasing können natürlich nur die Leasingraten angesetzt werden (ab Jahresmitte).

Gruß

Hallo zurück,

das kann Ihnen am besten ein Steuerberater mit Ihren persönlichen Daten ausrechnen.

Gruss AK