Strom

Hallo,
habe meinen Mietvertrag zum 31.07 gekündigt und habe mir eine Eigentumswohnung gekauft. Jetzt wollte ich meinen Strom ummelden.
Wann muss ich das machen. Ich werde ab dem 01.06 der neue Eigentümer der neuen Wohnung. Die neue Wohnung steht jetzt zwar frei aber ich bewohne noch meine jetzige Mietwohnung. Soll ich bei der Ummeldung sagen, dass ich ab dem 01.08 in die neue Wohnung einziehe?

Gruß
Fritz

Hallo,
habe meinen Mietvertrag zum 31.07 gekündigt und habe mir eine
Eigentumswohnung gekauft. Jetzt wollte ich meinen Strom
ummelden.

Wieso „ummelden“?

Wann muss ich das machen. Ich werde ab dem 01.06 der neue
Eigentümer der neuen Wohnung. Die neue Wohnung steht jetzt
zwar frei aber ich bewohne noch meine jetzige Mietwohnung.
Soll ich bei der Ummeldung sagen, dass ich ab dem 01.08 in die
neue Wohnung einziehe?

Melde, bevor du deine neue Wohnung betrittst und dort Strom nutzt, bei einem Stromversorger deiner Wahl an und sage, zu wann du einziehst bzw. du Zutritt zur Wohnung hast.
Warum? Hast du dich erst später bei einem alternativen Energieversorger angemeldet, aber schon Strom verbraucht, so gehst du implizit einen (meist teureren) Vertrag mit dem Grundversorger ein.

Dem alten Stromanbieter kannst du ja jetzt schon zum Auszugsdatum kündigen. Wie gesagt, da ist nichts mit „ummelden“, du kannst ja beliebig viele Stromlieferverträge haben, wenn du mehrere Wohnungen hast.

Hallo,

wer außer Dir soll denn den Strom für die Wohnung zwischen dem 01.06. und dem 01.08. bezahlen (vorausgesetzt Du hast die Schlüssel ab 01.06.)?

Gruß, Niels

Hallo

habe meinen Mietvertrag zum 31.07 gekündigt und habe mir eine
Eigentumswohnung gekauft.

Schön, bei Vertragsende wird sich der Stromversorger mit dem Nachmieter bzw. dem Eigentümer über eine weitere Stromabnahme in Verbindung setzen. Schlau, wer den Stomzählerstand bei Vertragsende notiert.

Jetzt wollte ich meinen Strom
ummelden.

…damit dieser wieder zufließt? :wink:

Wann muss ich das machen.

Gar nicht. Dieses Land wäre so frei, diese wichtige Entscheidung den Bürger überlassen wird. Es gibt keinen Zwang, nur Notwendigkeiten.

Ich werde ab dem 01.06 der neue
Eigentümer der neuen Wohnung.

Gratulation

Die neue Wohnung steht jetzt
zwar frei aber ich bewohne noch meine jetzige Mietwohnung.

macht nix

Soll ich bei der Ummeldung sagen, dass ich ab dem 01.08 in die
neue Wohnung einziehe?

Wem? Pflicht wäre es dem Amt und den VM darüber zu infomieren. Um Schwierigkeiten zu vermeiden sollten noch alle bestehenden Geschäftsverbindungen informiert werden.

Gruß
Fritz

vlg MC

PS:
Einige sehr wichtige Geräte würden allerdings nur mit Strom betrieben werden können (zB Gasthermen). Hier wäre eine Notwendigkeit des M auf einen Stromanschluß, weil sonst die Wohnung eben nicht richtig genutzt werden kann. Die Verpflichtung zum Heizen besteht so oder so, könnte aber uU auch ohne Strom (Sammelheizung oder Kohleofen) ablaufen.