Bitte mal ein Jurist in den Thread reinschauen!
Hallo Kalle
Das Geld vom Amt wurde gepfändet? Von welchem Amt war das
denn?
-Zuletzt Hartz IV, vorher Arbeitslosengeld I
Hartz IV darf natürlich eigentlich nicht gepfändet werden, das ist ja schon das Lebensminimum. Es scheint mir nur ziemlich kompliziert zu sein, da einen Pfändungsschutz durchzusetzen.
Ich habe gerade gelesen, dass es ‚bisher‘, also ca. 2007, so war, dass ALG II- Empfänger, gegen die ein Pfändungsbeschluss vorlag, ihr Geld bis zum 7. des Monats abgehoben haben mussten, weil es sonst aus irgendwelchen mir unverständlichen Gründung gepfändet werden konnte.
Und auch jetzt scheint es nicht so einfach zu sein.
-ja genau, Geld ging verloren, durch diese Umstellung (von
Hartz IV auf Rente auf Zeit, 1x eine Komplettpfändung eines
Monatsgeldes und regelmäßige Pfändungen
Das klingt so, als müsse der Betreffende dringend eine kompetente Rechtsberatung bekommen. Er sollte sich so schnell wie möglich einen Beratungsschein holen und damit zu einem Rechtsanwalt gehen.
Am besten fragt man bei den örtlichen Arbeitslosenselbsthilfen oder ähnlichen Vereinen nach, welchen Anwalt sie empfehlen können.
In welcher Stadt wohnt denn dein fiktiver Rentner, dann könnte man beim raussuchen von solchen Adressen helfen.
zahlt?
-Abschlag 150€ für Gas und Strom
0.0
Und dann noch so eine Nachzahlung? Da kann doch was nicht stimmen.
Oder läuft da permanent der Backofen?
Kann es sein, dass sich ein anderer Mieter da mit an den Zähler rangeklemmt hat?
Die Frage wäre, wie man sofort einen Pfändungschutz erwirken kann.
Dann wäre die Frage, ob diese Komplettpfändung ok ist d. h. ob man das Geld zurückfordern kann.
Außerdem: Wie bringt man die Arge (oder das Sozialamt) dazu, die Nebenkostennachzahlung übernehmen.
Es gibt sicher noch mehr Fragen, die fallen mir aber im Moment nciht ein.
Viele Grüße