Guten Abend geehrtes Forum!
Aufgrund einer deftigen Strompreiserhöhung möchte ich gern unseren Stromlieferanten wechseln und dafür das eingeräumte Sonderkündigungsrecht nutzen. Bei dem von mir ausgewählten Versorger kann die Lieferung aber erst Anfang Februar beginnen. Kündigen muss ich aber innerhalb von 14 Tagen. Besteht die Gefahr, dass ich zwischenzeitlich keinen Anschluss bekomme und keinen Strom habe? Wie muss ich mich bei einer Sonderkündigung richtig verhalten?
Ich danke herzlich, H.
Hallo,
zunächst mal eine Gegenfrage: Wer ist H. und aus welcher Region
bzw. Stadt kommen Sie? Auf anonyme Fragen zu antworten ist eigentlich nicht mein Ding. Allgemein formuliert: Vor Billiganbietern warne ich immer wieder. In der Strombranche steigen bei jedem Anbieter früher oder später die Preise. Mit der Wahl des Stromanbieters wähle ich eine Energiepolitik. Klarer Favorit ist hierbei Naturstrom. Kein 2. Anbieter investiert so viel in regenerative Anlagen wie Naturstrom.
Wenn Sie mit „ich bekomme keinen Anschluss“ meinen, dass Sie keinen Strom bekommen ist die Sorge unberechtigt. Sie fallen bis zur Neulieferung in den sog. Grundversorgertarif des örtlichen Anbieters, häufig die Stadtwerke.
Gruß
H. R. aus W. bei K.
Hallo,
es besteht nicht die Gefahr das du ohne Strom dastehst. Für die Zeit bis zum Lieferbeginn beim neuen Anbieter fällst du lediglich in die Grundversorgung beim örtlichen Anbieter. Also kein Problem.
Auch Ihnen einen guten Abend,
leider ist der Grund Ihrer Anfrage weniger gut.
Um Ihr Sonderkündigungsrecht auf Grund einer Preisänderung zu wahren, sind die 14 Tage bindend. Es ist dabei egal ob innerhalb der 14 Tage sie selbst bei Ihrem bisherigen Lieferanten schriftlich kündigen oder ob es Ihr neu ausgewählter Lieferant das für Sie macht. Wichtig ist, Sie informieren Ihren neuen Lieferanten über das Sonderkündigungsrecht. Weiterhin ist es wichtig den Kündigungstermin zu prüfen. Kündigen Sie fristlos und der neue Lieferant kann Sie erst ab 01.02.2012 versorgen, fallen Sie in die sogenannte Grundversorgung. Man sollte vergleichen ob die Grundversorgung für den einen Monat (Januar)teurer ist als die Preiserhöhung.
mfG
Franky
Guten Abend geehrtes Forum!
Aufgrund einer deftigen Strompreiserhöhung möchte ich gern unseren Stromlieferanten wechseln und dafür das eingeräumte Sonderkündigungsrecht nutzen. Bei dem von mir ausgewählten Versorger kann die Lieferung aber erst Anfang Februar beginnen. Kündigen muss ich aber innerhalb von 14 Tagen.
Besteht die Gefahr, dass ich zwischenzeitlich keinen Anschluss bekomme und keinen Strom habe? Wie muss ich mich bei einer Sonderkündigung richtig verhalten?
Ich danke herzlich, H.
Also …
Wie Sie bereits richtig erkannt haben, müssen Sie bei der Anwendung des Sonderkündigungsrechts, binnen 2 Wochen ab Erhalt der Ankündigung den Vertrag mit dem Versorger kündigen.
Am einfachsten funktioniert es, wenn Sie den Wechsel zu einem neuen, günstigeren Versorger über ein kostenloses Energie- Vergleichsportal wie zum Beispiel … http://www.stromkunde.info … abwickeln.
Wählen Sie einfach einen bevorzugten Versorger und schliessen Sie (ganz wichtig) online einen neuen Vertrag ab. Das war’s auch schon. Der neue Versorger übernimmt dann automatisch und kostenlos alle erforderlichen Schritte. Angefangen von der termingerechten Kündigung des alten Vertrags, bis hin zur lückenlosen Weiterversorgung. Sie merken den Wechseln nur daran, dass Sie plötzlich weniger für Ihren Strom bezahlen.
Das Gleiche gilt übrigends auch bei Erdgas … http://www.gaskunde.info
Wichtig … Kündigen Sie den Vertrag mit dem alten Versorger auf keinen Fall selbst! In solchen Fällen kann es nähmlich vorkommen, dass Sie plötzlich - und im ungünstigsten Fall sogar für mehrere Wochen - im Dunkeln sitzen.
Mit internetten Grüßen,
A. Schmidt
HAllo Herr Hinrichs,
ich würde folgendermaßen vorgehen.
Kündigen Sie Ihren jetzigen Stromanbieter. Am besten per Einschreiben. Nach Ablauf des bisherigen Vertrages fallen Sie automatisch in die Grundversorgung. Das bedeutet Ihr örtlicher Versorger (z.B. die Stadtwerke) beliefern Sie ohne Unterbrechung mit Strom. Dieser Strom ist in der Regel einige cent teurer, aber der entscheidende Vorteil ist das Sie keine Vertragslaufzeit haben und in der Regel zum Monatsende des Folgemonats wechseln können. Wenn Sie die Bestätigung der Stadtwerke haben, suchen Sie sich einen neuen Anbieter Ihrer Wahl.
Wenn Sie möchten benutzen Sie doch den Strompreisrechner auf meiner Homepage.
http://geizenbeimheizen.com/service/strompreisrechne…
Warum der Umweg über die Grundversorgung werde Sie sich vielleicht fragen.
Ich bezeichne das als Sicherheitspuffer. Wie Sie ja schon selbst angemerkt haben, werden Sie keinen finden der so schnell liefert. Und wenn Sie bei einem neuen Anbieter die Daten Ihres jetzigen Versorgers angeben, kann es dazu kommen das der neue Anbieter die Rückmeldung bekommt" Kunde unbekannt" weil Sie ja in der Zwischenzeit automatisch in die Grundversorgung gerutscht sind. Der Neue Anbieter kann aber nicht recherchieren wo Sie jetzt sind. Und selbst wenn Sie dem neuen Anbieter zwischenzeitlich mitgeteilt haben wo Sie jetzt sind, kann das zu Problemen führen weil dann unter Umständen 2 verschieden Datensätze angelegt werden usw. und so fort.
Ich persönlich habe schon einigen 100 Kunden beim Anbieterwechsel beraten und kann Ihnen ein Lied davon singen was da alles passieren kann. Der Umweg über die Grundversorgung ist aus meiner Sicht die sicherste Lösung und funktioniert immer. Sie werden dann eben 1 oder 2 Monate etwas mehr bezahlen ersparen Sich dadurch aber unter Umständen eine Menge Ärger und Kosten die ein schief gelaufener Wechsel so mit sich bringen können.
Mit freundlichen Gruß aus der Eifel
Darüber kann ich keine Info geben.
Ich bin Elektriker und kein Kaufmann.
Die (Sonder-)Kündigung ist kein Problem! So lange Sie die Rechnungen bezahlen und kein technischer Defekt ist, haben Sie immer Strom. Falls ein angestrebter Wechsel zu einem anderen Lieferanten nicht klappt, dann landen Sie automatisch bei Ihrem örtlichen Grundversorger (Stadtwerk bzw. Regionalversorger). Die Grundversorgung hat allerdings meist einen Preisnachteil gegenüber den Sondertarifen des örtlichen Anbieter oder alternativen Anbietern. Wichtig: Beim Ausfüllen eines neuen Vertrages müssen Sie angeben, dass Sie bereits selbst gekündigt haben, sonst könnte es Schwierigkeiten beim Wechsel geben. Ab 1.April dürfen die Wechsel übrigens nur noch 3 Wochen dauern! Ist eine Vorgabe der EU! Viel Erfolg. Ben