hallo liebe gemeinde,
mal den völlig bescheuerten fall angenommen, ein mieter bohrt blödsinnigerweise ein loch unweit des lichtschalters und erwischt ein kabel so, dass die sicherung fliegt.
wenn jetzt der bescheuerte nicht noch bescheuerter sein will, sondern mit seinem geldbeutel und seinem gewissen vereinbart, wenigstens für die instandsetzung eine fachkraft zu beauftragen;
kann/soll/darf er diese fachkraft selber aussuchen ?
muss er den mieter informieren ?
schliesslich hat der mieter ja einen schaden am besitz des vermieters verursacht (weshalb möglicherweise die haftpflichtversicherung einspringt).
andererseits will der verursacher die peinliche angelegenheit ruhig für sich behalten, aber natürlich auch nicht den unmut des vermieters auf sich ziehen.
gibt es für die vorgehensweise eine gesetzliche (oder moralische) richtlinie ??
ein handelsüblicher standart-mietvertrag ist da für laien nicht ganz deutlich:
_§6 anzeige und wartungspflichten des mieters
- schäden in der mietsache hat der mieter, sobald er sie bemerkt, dem vermieter anzuzeigen._
aber auch
2. der mieter haftet dem vermieter für schäden (…) die nach dem einzug durch ihn (…) schuldhaft verursacht werden.
bei Pos 1. scheint es sich um schäden zu handeln die schon da waren oder sache des vermieters sind . . . (?)
bei Pos 2. ist nur die rede von haften; also ist doch „beseitigen“ auch in ordnung . . .
wie seht ihr die sache ?
danke
nicht-mehr-bohrende grüße
Hallo,
wenn ein Fachmann die Sache wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt, wird das den Vermieter nicht weiter interessieren.
Die zitierte Anzeigepflicht soll den Vermieter davor schützen, dass sich ein Mangel nicht weiterfrisst und Mietsache dadurch verschlechtert wird (Beispiel: Es tropft durchs Dach - dann muss der Mieter dies dem Vermieter anzeigen, damit dieser, der ja sein Eigentum nicht täglich besichtigen kann, einen Dachdecker mit der Instandsetzung beauftragen kann).
LG
sine
wenn ein Fachmann die Sache wieder in den ursprünglichen
Zustand zurückversetzt
Was in diesem Fall technisch unmöglich ist. Es bleibt eine Flickstelle, die unter Umständen später mal zu Fehlern führen kann. Darüber sollte der Vermieter Bescheid wissen.
Gruß,
Max
Hallo
Was in diesem Fall technisch unmöglich ist.
Es kann aber eine fachgerecht ausgeführte Reparatur sein. Die Reparaturstelle ist dann elektrisch und mechanisch ebenso belastbar wie die originale Leitung. Auch Feuchtigkeitsschutz ist vollkommen wiederherstellbar. Ich nehme gerne Schraubverbinder und Schrumpfschlauch. Von einfachen Quetschverbindern ohne anständige Isolierung bin ich nicht mehr überzeugt.
Es bleibt eine
Flickstelle,
Reparaturstelle klingt schöner.
die unter Umständen später mal zu Fehlern führen
kann.
Muß man damit rechnen? Jeder Nagel in der Wand kann auch mal zu Fehlern führen. Von zig Löchern in der Küchenwand will ich jetzt gar nicht reden.
Darüber sollte der Vermieter Bescheid wissen.
Wenn es ein anständiger Vermieter ist, kann man ihm ja sagen, daß man die Beschädigung fachgerecht reparieren ließ. Wenn man dagegen damit rechnen muß, daß er sich aufregt, kann man sich das auch ersparen.
Ich sehe keinen zwingenden Grund.
Hans
Hallo Elektriker!
Es kann aber eine fachgerecht ausgeführte Reparatur sein.
Davon bin ich ausgegangen. Ich kenne auch das Verfahren, wie das der Profi macht. Trotzdem, als Wohnungseigentümer würde ich das gerne wissen wollen.
Reparaturstelle klingt schöner.
Gut. 
Muß man damit rechnen?
Nein, rechnen muß man damit natürlich nicht, da hast Du recht.
Gruß,
Max
Es bleibt eine Reparaturstelle (…)
Darüber sollte der Vermieter Bescheid wissen.
dank euch beiden für dieses weiterführende ergebnis . . .
grüße